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Triumph für die Toreros in Frankreich

Grausame Tierquälerei oder traditionsreiches Kulturspektakel? In Frankreich ging es am Freitag darum, ob den Corridas in dem Land der Todestoß versetzt werden sollte.

Der Verfassungsrat entschied über Verbot oder Zulässigkeit der im Süden des Landes beliebten Spektakel und ließ Stierkampf-Begeisterte aufatmen. Die Corridas dürfen in bestimmten Regionen weiter abgehalten werden. In Südfrankreich ist die spanische Corrida, bei der der Stier am Ende mit einem Degenstoß getötet wird, fest verankert. Für Städte wie Nimes, Arles und Bayonne ist sie ein wichtiger Touristenmagnet – und somit auch ein Wirtschaftsfaktor. Die Stierkämpfe sind der Höhepunkt der unter anderem an Ostern und Pfingsten gefeierten Ferias, die Volksfeste ziehen hunderttausende Besucher an. Stierkampf-Begeisterte, “Aficionados” genannt, sehen darin einen “kulturellen, sozialen und regionalen Pluralismus”.

“Pervers und schockierend”

Doch Tierschützern stoßen solche Argumente bitter auf: “Grausamkeit und Brutalität in den Rang eines Schauspiels zu erheben, sich daran zu erfreuen, wie Leid zugefügt und getötet wird, ist pervers und zutiefst schockierend”, schrieb die frühere Schauspielerin Brigitte Bardot, die für einen Aufruf zum Verbot der Stierkämpfe zwei französische Leinwand-Legenden auf ihre Seite zog – Jean-Paul Belmondo und Alain Delon.

Die drei führten auch den erbitterten Stierkampfgegner Victor Hugo als Kronzeugen an, der einst schrieb: “Einen Stier zum Spaß, zum Vergnügen zu quälen, heißt weit mehr, als ein Tier zu quälen – es heißt Bewusstsein zu quälen.”

Ausnahme “örtliche Tradition”

In Frankreich ist zwar jeder “Akt der Grausamkeit” gegen Tiere verboten und wird mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro geahndet. Ausnahmen macht das Strafgesetzbuch aber bei Stier- und Hahnenkämpfen in Regionen, in denen es sich um eine “örtliche Tradition” handelt. Der Verfassungsrat entschied nun, dass diese Ausnahmeklausel verfassungsgemäß ist.

 

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