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Trickdiebinnen-Trio legte jungen Rollstuhl-Fahrer herein: Prozess

Ein Trio beraubte einen Rollstuhlfahrer
Ein Trio beraubte einen Rollstuhlfahrer ©Bilderbox (Sujet)
Am Mittwoch fand im Wiener Straflandesgericht ein Prozess gegen eine  als Trickbetrügerin und -diebin nicht weniger als 16-fach vorbestrafte Slowakin (53) statt. Mit zwei Komplizinnen trickste sie am Praterstern einen 27-jährigen Mann aus, der im Rollstuhl sitzt.

Zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft ist die 53-Jährige verurteilt worden. Sie hatte am 5. August gemeinsam mit zwei Komplizinnen am Praterstern einen jungen Mann hereingelegt, der infolge einer Kinderlähmung im Rollstuhl sitzt.

Rollstuhlfahrer um 30 Euro erleichtert

Während sich eine der Frauen auf den Schoß des 27-Jährigen setzte, verwickelte ihn eine andere ins Gespräch. Die dritte im Bunde – die nunmehrige Angeklagte – entnahm unterdessen der Umhängetasche des Opfers eine Börse mit 30 Euro.

Der 27-Jährige – ein aus Afghanistan stammender anerkannter Konventionsflüchtling – bemerkte den Diebstahl und bat die Frauen eindringlich, ihm das Geld sowie seinen Behinderten-Ausweis zurückzugeben. Der Mann im Rollstuhl bekam lediglich das Dokument wieder. Dann spazierte das Trio davon.

Angeklagte am Praterstern wiedererkannt

Als er sich zwei Tage später wieder am Praterstern aufhielt, erblickte der Mann dort zufällig die Angeklagte wieder. Der Rollstuhl-Fahrer verständigte sofort die Polizei, die die 53-Jährige festnahm. Wie sich bei den Ermittlungen herausstellte, hätte sich die Slowakin zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch in Haft befinden müssen.

Sie war im Dezember 2012 in Wien wegen mehrfacher Trickdiebstähle zu zwölf Monaten unbedingt verurteilt worden. Sie hatte damals gemeinsam mit einer Komplizin nach einem ganz ähnlichen Modus operiert, indem eine der beiden Täterinnen Körperkontakt zu älteren Männern aufnahm, während die zweite die solcherart Abgelenkten um ihr Bargeld erleichterte.

Slowakin entlassen, weil sie zunächst ausreiste

Trotz ihrer beeindruckenden Latte an Vorstrafen durfte die 53-Jährige nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe das Gefängnis verlassen. Sie machte sich §133a Strafvollzugsgesetz (StVG) zunutze. Diese – innerhalb der Richterschaft durchaus umstrittene – Bestimmung sieht vor, dass bei ausländischen Straftätern nach der Strafhälfte vom weiteren Vollzug vorerst abzusehen ist, wenn diese ein Einreiseverbot bzw. Aufenthaltsverbot in Kauf nehmen und sich bereit erklären, unverzüglich in ihr Herkunftsland auszureisen.

Keine vier Wochen, nachdem die Frau diese Bedingungen akzeptiert hatte und in die Slowakei zurückgekehrt war, tauchte sie wieder in Wien auf und wurde umgehend erneut straffällig. “Ich werde den §133 a StVG nie verstehen”, hielt nun Richterin Daniela Setz-Hummel im Grauen Haus fest. Für sie handle es sich dabei “um eine Ungleichbehandlung gegenüber österreichischen Straftätern, die ihre Strafen zur Gänze absitzen müssen”, wie sie sagte.

Strafausmaß: “Eine Katastrophe”

Die Angeklagte reagierte auf die über sie verhängte Strafe empört: “Ich will das Urteil schriftlich bekommen! Dann entscheide ich, was ich mache.” Das Strafausmaß sei “eine Katastrophe”. Verteidigerin Sonja Scheed legte nach einer kurzen Besprechung mit der 53-Jährigen volle Berufung ein, worauf auch Staatsanwalt Kurt Hankiewicz Strafberufung anmeldete. Die Vorgangsweise der Angeklagten sei “besonders schäbig” gewesen und bedürfe einer höheren Strafe, befand der Ankläger.

(apa/red)

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