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Transparenz: Koalition erhöht Parteienförderung

Das Transparenzpaket ist nun offenbar endgültig unter Dach und Fach: SPÖ und ÖVP haben sich am Montag auf die künftige Höhe der öffentlichen Parteienförderung geeinigt. Diese soll künftig 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem ausmachen, was auf eine Verdoppelung der jährlichen Subvention auf 29,13 Mio. Euro hinausläuft. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung gestrichen.


Überraschend haben die Koalitionsparteien mit den Grünen außerdem noch Nachschärfungen bei den Offenlegungspflichten für Parteien vereinbart. Rechtzeitig zum morgigen Verfassungsausschuss hat die Regierung die letzten Details beim Transparenzpaket geklärt. Größte Überraschung ist die Höhe der Parteienförderung des Bundes, die mit 4,6 Euro pro Wahlberechtigtem deutlich über der geplanten Untergrenze von 3,10 Euro liegt. In absoluten Zahlen läuft das nahezu auf eine Verdoppelung hinaus: Nach heutiger Rechtslage sollten für 2012 rund 15,259 Mio. Euro an Parteienförderung ausgeschüttet werden. Künftig werden es 29,13 Mio. Euro jährlich sein, die regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

Im Gegenzug wird zwar die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (zuletzt 14 Mio. Euro) gestrichen. Diese wird allerdings nur in Wahljahren ausgeschüttet und durch die Anhebung der Parteienförderung daher deutlich überkompensiert. Unklar ist vorerst noch, welche Auswirkungen die Neuregelung der Wahlkampfkostenrückerstattung nach EU-Wahlen haben wird. Hier werden den Parteien künftig nämlich nur noch die tatsächlichen Wahlkampfkosten abgegolten, was für einige Parteien ebenfalls auf Einnahmenverluste hinauslaufen könnte.

Die neuen Regeln für die Parteienfinanzierung des Bundes sollen mit 1. Juli in Kraft treten und werden von SPÖ und ÖVP im Alleingang beschlossen. Ebenfalls mit 1. Juli gelten sollen auch die bereits weitgehend bekannten neuen Transparenzregeln für die Parteien. Demnach müssen Spenden und Inserate über 3.500 Euro sowie Sponsoring-Beiträge über 12.000 Euro jährlich unter Angabe des “Absenders” offengelegt werden.

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