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Transit-Entlastung für Bregenz

Im Laufe der nächsten Woche tritt auf Grund einer Verordnung der BH Bregenz ein Fahrverbot für über 3,5 t schwere Lkw durch Bregenz - ausgenommen Abhol- und Zubringerdienste - in Kraft.

Für Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Verkehrslandesrat Manfred Rein ist das eine notwendige vorbeugende Maßnahme gegen eine mögliche Zunahme des Lkw-Ausweichverkehrs auf das niederrangige Straßennetz nach dem Auslaufen des Transitvertrages.
Die Verordnung hat unter anderem zur Folge, dass Lkw im Transit von der Autobahnausfahrt Lochau/Hörbranz nicht die L 1 und L 190 nach Bregenz und von der Autobahnausfahrt Dornbirn Nord nicht die L 190 ab der Auffahrtsrampe zur Senderstraße (L 41) in Richtung Lauterach befahren dürfen.

“In Gesprächen zwischen der BH Bregenz und den betroffenen Gemeinden, der Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie der Gendarmerie bestand Übereinstimmung, dass die Beschränkungen die Vignettenflüchtlinge und den Lkw-Ausweichverkehr treffen, aber keinen Eingriff in bestehende Verkehrswege der ansässigen Firmen bilden sollen”, betont Landesrat Rein. Für die allenfalls betroffenen inländischen Frächter ist auch nach Einführung der kilometerabhängigen Bemautung die Benützung der Rheintal-Autobahn (A 14) immer noch billiger, als die Kosten des Zeitverlusts bei Benützung des Landesstraßennetzes.

LH Sausgruber unterstreicht die Wichtigkeit dieser Maßnahme. Nach dem Ende der Ökopunkte-Regelung und der Einführung des Lkw-Roadpricings könne über die Vignettenflüchtlinge hinaus ein Lkw-Ausweichverkehr auf das niederrangige Straßennetz nicht ausgeschlossen werden. Landesrat Rein verweist auf eine Asfinag-Studie, laut der bis knapp 150 zusätzliche Lkw pro Tag das untergeordnete Straßennetz belasten könnten. Dieser Ausweichverkehr würde die bereits heute schon hohe Schallbelastung noch weiter anheben.

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