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Tote werden nicht lebendig

Weinend nahm der Unglückslenker das Urteil wegen fahrlässiger Tötung an. Sein Leben hat sich verändert. Er steuerte an diesem Dezembertag den 35 Tonnen schweren Lkw.

Er war nüchtern und ausgeschlafen – allerdings für einen Moment unaufmerksam. 18 Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro. Die Milde des Gerichts ist darauf zurückzuführen, dass der Niederösterreicher bisher in den beinahe 20 Jahren Fahrpraxis noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten war. Fast eine Million Kilometer hat er mittlerweile zurückgelegt. Doch an diesem Tag waren selbst 70 km/h auf der nassen Fahrbahn zu schnell.
Nach dem Unfall hatte der Mann versucht sich das Leben zu nehmen, vier Wochen in der Psychatrie verbracht. Richter Mück begründete das milde Urteil mit den Worten: “Auch durch eine harte Strafe werden die Menschen nicht wieder lebendig.”

Unermessliche Folgen

Was an Schadenersatzansprüchen von Seiten der Verletzten noch auf den Lenker zukommt ist offen. Beerdigungskosten, Unterhaltsansprüche, Schmerzengeld. Das alles wird der Niederösterreicher nur schwer bezahlen können.

Nach dem Unfall wurde er entlassen, arbeitet jetzt auf einem Bauernhof. Er ringt nicht nach einer Entschuldigung, schluchzt nur. Sein Verteidiger: “Man kann nur durch Schweigen den unermesslichen Folgen gerecht werden.”


Rückbilck: Schreckensszenario auf der S 16

Es war der Vormittag des 28. Dezember 2002, ein Samstag. Die Arlbergschnellstraße, ein Bild des Schreckens. Der Tag endet für drei Kinder, eine Frau und einen Mann tödlich.

Der heute 37-jährige Kraftfahrer ist mit seinem Lkw samt Anhänger Richtung Arlberg unterwegs. Auf Höhe Innerbraz bemerkt er zu spät eine vor ihm stehende Fahrzeugkolonne, prallt auf diese auf. Der Lkw schleudert, stellt sich quer und drängt einen entgegenkommenden Kleinbus gegen die Lärmschutzwand. Schlitzt das Fahrzeug einer siebenköpfigen deutschen Urlaubergruppe regelrecht auf.
Für zwei Erwachsene und zwei Kinder aus Deutschland kommt jede Hilfe zu spät. Ein bosnisches Kind erliegt seinen Verletzungen wenig später.

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