Tote Patientin in OÖ: Das sind die Mitglieder der Expertenkommission
Die Expertenkommission für Klinisches Notfallmanagement und Kommunikation, die die Abläufe rund um den Tod einer Patientin im Krankenhaus Rohrbach aufklären soll, hat sich konstituiert. Der ehemalige Direktor des Landesrechnungshofs, Friedrich Pammer, leitet wie berichtet die unabhängige Kommission. Sie soll am 28. November ihre Arbeit aufnehmen, wie dieser in einer Presseaussendung am Mittwoch berichtete.
Patientin starb in Oberösterreich
Mitte Oktober war eine Patientin mit einem Aorteneinriss ins Krankenhaus Rohrbach gekommen. Sie hätte in eine Spezialklinik überstellt werden müssen, aber nirgends fand sich die Kapazität, sie rasch genug zu behandeln. Die 54-Jährige starb. Ihr Fall zog eine breite Diskussion über die Abläufe und Kapazitäten im Gesundheitssystem nach sich.
Mitglieder der Expertenkommission
Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) gab eine Prüfung in Auftrag. Am Mittwoch wurde bekanntgegeben, wer neben Pammer und Jakob Hochgerner, Leiter der Abteilung Gesundheit beim Land Oberösterreich, noch der Kommission angehören wird: Brigitte Ettl, Präsidentin der Plattform für Patientensicherheit und ehemalige Ärztliche Direktorin des KH Hietzing, Friedrich Herbst, Chirurgie-Professor an der Sigmund Freud Privatuniversität, Tilman Königswieser, stellvertretender Vorsitzender des OÖ Landessanitätsrats und Ärztlicher Direktor des Salzkammergutklinikums, Stefan Schaller, Professor für Anästhesie und Intensivmedizin und Leiter der Klinischen Abteilung für Allgemeine Anästhesie und Intensivmedizin an der MedUni Wien und Daniel Zimpfer, Professor für Herzchirurgie sowie Leiter der Universitätsklinik für Herz- und Thorakale Aortenchirurgie an der MedUni Wien.
Beurteilt werde grundsätzlich anhand der bestehenden Richtlinien und Standards, aber auch der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft und einer bestmöglichen medizinischen Versorgung solle einfließen. Fehlleistungen sollen aufgezeigt und erforderliche Verbesserungen an die Entscheidungsverantwortlichen herangetragen werden.
(APA/Red)