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Tote 13-Jährige in NÖ: Eltern wegen Mordes vor Gericht

Die beiden Deutschen stehen heute in Krems vor Gericht.
Die beiden Deutschen stehen heute in Krems vor Gericht. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Nach dem Tod eines 13-jährigen Mädchens in Niederösterreich stehen heute die Eltern wegen Mordes vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, das Mädchen aus religiösen Gründen nicht behandeln haben zu lassen.
Eltern sollen Kind beim Sterben zugesehen haben
Vorwürfe gegen Jugendhilfe
Bilder vom Prozess

Ein 39-Jähriger und seine um vier Jahre jüngere Ehefrau sind am Mittwoch in Krems wegen Mordes durch Unterlassung vor Gericht gestanden. Die beiden sollen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-jährigen Tochter aus religiösen Gründen nicht behandeln haben lassen. Die Krankheit führte laut Obduktion zum Tod des Mädchens. Die Beschuldigten waren zum Mordvorwurf nicht geständig.

Familie in der "Gemeinde Gottes"

Das Ableben des Kindes am 16. September 2019 hat laut Anklageschrift eine jahrelange Vorgeschichte. Die Beschuldigten - zwei deutsche Staatsbürger - gehören der Glaubensgemeinschaft "Gemeinde Gottes" an. Der 39-Jährige wurde in Usbekistan geboren, seine Partnerin in Kasachstan. Gelebt hat die Familie im Bezirk Krems. Bis auf das letztlich verstorbene Mädchen ließen sie keines ihrer sieben Kinder jemals von einem Arzt untersuchen, zudem besuchte der Nachwuchs weder Kindergarten noch Schule. "Es sind alle abgeschottet im Heimunterricht unterrichtet worden", betonte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag.

Bereits im Juni 2017 war der Gesundheitszustand des Mädchens kritisch. Nach Intervention der Bezirkshauptmannschaft Krems wurde die damals Zehnjährige in das SMZ-Ost in Wien eingeliefert. Dort wurde die chronische Entzündung der Bauchspeicheldrüse - auch Pankreatitis genannt - und ein lebensbedrohlicher Zustand diagnostiziert. Trotz eindringlicher Warnungen der Ärzte unterschrieb der Vater acht Tage später einen Revers, woraufhin das Mädchen in häusliche Pflege übergeben wurde.

Eltern ließen Kind nicht mehr behandeln

Nach dem Sommer 2017 ließen die Eltern das Kind nicht mehr medizinisch behandeln. Die Pankreatitis verschlechterte sich in dieser Zeit laut Staatsanwaltschaft stetig: Lebenswichtige Inselzellen zersetzten sich, dies löste eine Zuckerkrankheit aus.

Mitte September 2019 spitzte sich die gesundheitliche Lage der nunmehr 13-Jährigen zu. Im Beisein seiner Frau erklärte der 39-Jährige am 16. September seiner Tochter angesichts ihres schwachen Allgemeinzustandes laut Anklage, dass sie sterben würde. Am folgenden Tag erwachte die 13-Jährige nicht mehr aus einem diabetischen Koma. Die Eltern sollen das Sterben ihrer Tochter vom Krankenbett aus beobachtet haben. Die Beschuldigten "haben es unterlassen, einen Arzt zu rufen, was das Leben des Mädchens gerettet hätte", sagte die Staatsanwältin. Eine Handlung sei aus religiösen Gründen unterblieben. Nach Angaben der Vertreterin der Anklagebehörde zogen die Beschuldigten Gebete der gebotenen Alarmierung eines Arztes vor. "Alle Worte der Welt können das nicht ausreichend schildern", befand die Staatsanwältin am Ende ihres Eröffnungsstatements.

Beschuldigten vertrauten auf die Hilfe Gottes

Zaid Rauf, der die Angeklagten gemeinsam mit Rudolf Mayer vertritt, hob hervor, dass die Eltern im Augenblick des Sterbens des Mädchens "voller Zuneigung für ihr Kind waren". Sie hätten sich mit dem Tod der 13-Jährigen nicht abgefunden, somit liege auch kein Mord vor. Die Beschuldigten hätten bis zuletzt auf Gottes Hilfe vertraut. Ihr Fehler sei gewesen, der Tochter die Entscheidung über eine Behandlung zu überlassen. Mayer fügte hinzu, dass der Gesundheitszustand der anderen Kinder des Ehepaares bei einer Untersuchung durch die Gemeindeärztin am 18. September 2019 nicht beanstandet worden sei.

Den beiden Elternteilen wird neben Mord durch Unterlassung auch das Quälen oder Vernachlässigen einer unmündigen Person vorgeworfen - dazu waren die Angeklagten geständig. Im Fall einer Verurteilung drohen den Deutschen Freiheitsstrafen von zehn bis zu 20 Jahren oder lebenslang. Der Prozess ist zwar auf zwei Verhandlungstage anberaumt (geplante Fortsetzung am 19. Februar, Anm.), ein Urteil könnte aber noch heute fallen.

(APA/red)

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