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Tödlicher Lokal-Besuch: Türsteher vor Gericht in Wien

Der Türsteher muss sich vor dem Gericht verantworten.
Der Türsteher muss sich vor dem Gericht verantworten. ©pixabay.com (Themenbild)
Im Juli 2018 soll ein Türsteher einen Mann gegen einen Mauervorsprung gestoßen haben. Dieser stürzte daraufhin zu Boden und starb an einem Schädelbruch. Der Türsteher steht nun in Wien vor Gericht.

Ein von einem Wiener Nachtlokal als Türsteher beschäftigter Mann hat sich am Dienstag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB) am Landesgericht verantworten müssen. Der 32-Jährige soll am 1. Juli 2018 einen aus der Diskothek gewiesenen Besucher gegen einen Mauervorsprung gestoßen haben. Der alkoholisierte Mann stürzte daraufhin zu Boden und krachte mit dem Kopf auf den Asphalt.

Der arabisch stämmige Mann, der gemeinsam mit vier Freunden das Lokal besucht hatte und dort in eine Auseinandersetzung mit Schwarzafrikanern geraten war, blieb zunächst benommen liegen. Nachdem er von einem Barkeeper mit Wasser versorgt wurde, erhob er sich aber wieder, sprach mit seinen Begleitern und ließ sich mit einer vermeintlichen Platzwunde von einem Taxi nach Hause bringen.

Mann verstarb aufgrund der Verletzungen in einem Wiener Spital

Dass er ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnquetschungen und einen Schädelbruch erlitten hatte, blieb unbemerkt. Der Zwischenfall hatte sich um 4.00 Uhr abgespielt. Im Verlauf des Tages verschlechterte sich dann der Gesundheitszustand des Mannes infolge einer Hirnblutung rapide. Er erbrach wiederholt und war nicht mehr ansprechbar, so dass ein Freund die Rettung verständigte. Obwohl die Verletzungen in einem Wiener Spital sogleich lege artis behandelt wurden, verstarb der Mann am 5. Juli.

“Keine Ahnung, warum ich angeklagt bin”

“Ich habe keine Ahnung, warum ich angeklagt bin. Ich schwöre, dass ich ihn nicht geschlagen habe. Weder mit der Faust noch der flachen Hand”, stellte der 32-jährige Türsteher fest. Der gebürtige Tschetschene, der seit 2002 in Österreich lebt und fünf minderjährige Kinder aufzieht, war schwarz in dem Nachtlokal beschäftigt gewesen.

Der später verstorbene Mann habe vor dem Lokal nicht einsehen wollen, dass er und seine Freunde die Diskothek verlassen hatten müssen. Die fünf Araber waren von drei Securities ins Freie befördert worden, nachdem sie in einen Disput mit Afrikanern geraten waren. Einer von ihnen sei den Arabern ins Freie gefolgt und habe einem Kontrahenten eine Ohrfeige gegeben. “Ich bin darauf einfach in die Gruppe hineingegangen und habe sie mit meinen Armen auseinandergehalten, was meine Aufgabe ist”, sagte der Angeklagte. Es sei möglich, dass er dabei den später Verstorbenen berührt habe. Ob dieser dadurch umgefallen sei? – “Das kann ich nicht sagen. Meine Arme wären jedenfalls nicht so lange gewesen, dass ich ihn gegen die Mauer drücke.”

Türsteher befindet sich seit Dezember in U-Haft

Er habe den Mann erst wieder wahrgenommen, als dieser regungslos und mit weit geöffneten Augen am Boden lag: “Es sah nicht so aus, als ob etwas Schreckliches geschehen wäre.” Plötzlich sei der vermeintlich Bewusstlose wieder aufgestanden. Im Glauben, es sei nichts passiert, sei er darauf ins Lokal gegangen, schilderte der 32-Jährige.

Vom Tod des Lokalbesuchers habe er erst Wochen später erfahren: “Ich habe das nicht gewusst. Es tut mir furchtbar leid.”

Der Türsteher wurde am 21. Dezember festgenommen, seither befindet er sich in U-Haft. Belastet wird er vor allem von einem Cousin des Opfers. Dieser will gesehen haben, wie der Tschetschene seinen Verwandten am T-Shirt packte und mit beiden Händen kräftig gegen einen Mauervorsprung stieß, worauf jener zu Boden sackte. Weil dieser Zeuge seiner Ladung nicht nachkam, wurde die Verhandlung auf Anfang April vertagt.

(APA/Red)

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