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Urteil nach tödlichem Fenstersturz eines Buben (4): Bewährungsstrafen

Der Mutter und dem Vater wird grobe Vernachlässigung vorgeworfen.
Der Mutter und dem Vater wird grobe Vernachlässigung vorgeworfen. ©pixabay.com (Themenbild)
Der Prozess um den tödlich verunglückten Buben (4), der aus einem Fenster in Wien-Donaustadt gestürzt war, wurde heute abgeschlossen. Das Urteil ergab, dass über die Stiefmutter und den leiblichen Vater eine Bewährungsstrafe verhängt wird.
Prozess gestartet
Nach Fenstersturz verstorben
Unfallhergang unklar

Der Prozess um den Tod eines viereinhalbjährigen Buben, der am 26. April 2018 in Wien-Donaustadt aus dem Fenster einer Wohnung im siebenten Stock gestürzt war, ist mit Bewährungsstrafen für den Vater und die Stiefmutter zu Ende gegangen. Ein Schöffensenat verhängte am Mittwoch am Landesgericht über den 28-Jährigen eineinhalb Jahre, über seine gleichaltrige Ex-Partnerin ein Jahr bedingt.

Entgegen der Anklage, die dem Paar gröbliche Vernachlässigung im Sinne des §92 Absatz 3 StGB zur Last gelegt hatte, wurden die beiden wegen grob fahrlässiger Tötung (§81 StGB) schuldig erkannt. Das hatte hinsichtlich des Strafrahmens entscheidende Bedeutung. Wäre der Senat der Staatsanwaltschaft gefolgt, hätten die Angeklagten mit einer Strafe zwischen einem und zehn Jahren rechnen müssen. Auf das vom Gericht angenommene Delikt sieht das Gesetz dagegen maximal drei Jahre Haft vor.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die beiden Angeklagten die Strafen akzeptierten, meldete Staatsanwältin Julia Kalmar Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Urteile im Prozess: Bewährungsstrafen

Richterin Nicole Baczak bezeichnete in ihrer Urteilsbegründung die Wahrheitsfindung im gegenständlichen Verfahren als eine “moralisch und rechtlich gesehen große Herausforderung”. Am Ende des Beweisverfahrens habe sich kein Hinweis gefunden, dass die Angeklagten den Tod des Buben “sehenden Auges” in Kauf genommen hätten. Sie hätten jedoch “Fehlentscheidungen getroffen”.

Der Vater wurde am Ende schuldig gesprochen, weil er den gerichtlichen Feststellungen zufolge das Fenster im Kinderzimmer zum Lüften “sperrangelweit” (Richterin) geöffnet und über einen Zeitraum von mehreren Stunden in diesem Zustand belassen hatte. Zudem habe er “keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen”, monierte die Richterin.

Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Viereinhalbjährige über einen Drehsessel unter dem Fenster auf das Fensterbrett geklettert war, zunächst Spielzeug und den abmontierten Fenstergriff in die Tiefe warf und dann hinterhersprang. Die Stiefmutter wurde verurteilt, weil sie den quengelnden Buben ins Kinderzimmer geschickt hatte, obwohl sie wusste, dass das Fenster offen stand.

Vater des toten Buben fühlte sich nicht schuldig

Bei der Beschuldigteneinvernahme am 15. November war die 28-Jährige geständig: “Ich bekenne mich schuldig dafür, dass ich ihn reingeschickt und nicht reingeschaut habe.” Sie habe “immer Angst vor diesem Fenster gehabt. Wir haben extra den Griff abmontiert, dass nix passiert”, sagte sie damals schluchzend.

Demgegenüber fühlte sich der Vater des Buben nicht schuldig. Er habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, meinte seine Verteidigerin am ersten Verhandlungstag. Die Frage, weshalb das Fenster im Kinderzimmer über Stunden hinweg offen war und auch dann nicht geschlossen wurde, als sein Sohn in diesen Raum geschickt wurde, konnte der Mann nicht beantworten. Auch er wirkte psychisch angeschlagen. Nachbarn hätten damals an der Gegensprechanlage geläutet, nachdem sein Sohn in die Tiefe gestürzt war. “Ich bin runtergelaufen, habe zwei bis drei Stufen auf ein Mal genommen. Wie ich unten mein Kind gesehen habe, bin ich beim Postkastl zusammengebrochen”, schilderte der 28-Jährige.

(APA/Red)

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