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Tödliche heiße Dusche - Sachverständige beauftragt

Ein medizinischer "Kurzbericht" des SMZ Ost zum Fall des am Montag verstorbenen zweijährigen Mädchens Leonie liegt der Wiener Staatsanwaltschaft vor, sagte deren Sprecherin, Nina Bussek, am Freitag zur APA. Nun wird infolge ein Gutachten erstellt, um den Tathergang zu klären, "ebenso ist ein Experte beauftragt, die sanitären Begebenheiten in der Wohnung zu untersuchen", sagte Bussek.


Nach dem Vorliegen beider Gutachten wird über das weitere Vorgehen in der Causa entschieden. Die Leiche des Kindes wurde bereits auf Anordnung des Staatsanwaltschaft von einem Gerichtsmediziner obduziert, so der KAV-Sprecher Christoph Mierau.

Das Mädchen erlitt die letztendlich tödlichen Verletzungen, nachdem es von seinem Vater heiß abgeduscht worden sein soll. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Quälens einer Unmündigen mit Todesfolge. Sowohl der Vater als auch die 25-jährige Mutter wurden wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, nachdem sie das Kind nicht sofort ins Krankenhaus gebracht hatten. Die Zweijährige war vor mehr als zwei Wochen ins SMZ Ost eingeliefert worden

Der Verteidiger des 26-Jährigen, Roland Friis, erwartet, wie er der APA berichtete, einen Freispruch für seinen Mandaten. Es habe keine “Strafdusche” gegeben, und es gäbe “Hinweise”, dass die Verbrennungen nicht die Todesursache gewesen wären: “Wenn diese Informationen stimmen, wird sich das bei der Obduktion glasklar zeigen.”

Die Polizei habe dem Verdächtigen die Geschichte mit der Strafe “herausgelockt”. Es stimme, dass er Leonie zwei, drei Mal mit kaltem Wasser angespritzt habe, als diese einen Tobsuchtsanfall gehabt hatte und er sich nicht anders zu helfen wusste. An dem fraglichen Abend wäre es aber eine ganz normale Dusche vor dem Schlafengehen gewesen, wobei der 26-Jährige versehentlich das brennend heiße Wasser aufgedreht habe. Die Eltern hätten die “nicht dramatische” Brandwunde am Rücken, so gut es ging, selbst versorgt und das Kind am nächsten Tag ins Spital gebracht, als es immer mehr vor Schmerzen gejammert hatte.

Was sein Mandant bei der Polizei ausgesagt und unterzeichnet habe, wisse er nicht, da diesem kein Protokoll mitgegeben wurde, so Friis. Er habe noch keinen Polizeiakt, keinen Obduktionsbericht oder sonstige Unterlagen, sondern nur stundenlang mit dem 26-Jährigen gesprochen, der schilderte, was geschehen sei.

Wie die Tageszeitung “Österreich” dagegen schreibt, würden Spitalsärzte in einem ersten schriftlichen Bericht dieser Darstellung massiv widersprechen: Demnach könnten die Verbrennungen zweiten Grades an Rücken, Po und Beinen unmöglich nur von einer kurzen “Strafdusche” herrühren. Dazu hätte man auf der betroffenen Haut ganz bestimmte Abtropfspuren feststellen müssen. Doch in diesem Fall sprechen die großflächigen Verbrennungen dafür, dass der Vater Leonie in die mit heißem Wasser gefüllte Dusch-Badewanne gezwungen habe. Das Mädchen müsste mindestens 30 Sekunden bis eine Minute im heißen Wasser festgehalten worden sein und furchtbare Qualen erlitten haben, so der Bericht der Mediziner laut “Österreich”.

Die Mutter der toten Leonie hat mit Unterstützung der Interventionsstelle bei Gericht eine einstweilige Verfügung für sechs Monate gegen den Vater beantragt. So hat er zwar ein Betretungsverbot für die Wohnung, aber theoretisch auch ein Besuchsrecht für den jüngeren der beiden Söhne, da er dessen leiblicher Vater ist, berichtete der “Kurier”. Laut Herta Staffa, Sprecherin des Wiener Jugendamtes, wurde bisher aber kein Besuch beantragt: “Wäre dies der Fall, muss man sich das Ganze natürlich genau ansehen, die Anwesenheit einer Besuchsbegleitung wäre auf jeden Fall notwendig.”

“Wenn ein Kind nach einer Misshandlung stirbt und es gesetzlich nicht gedeckt ist, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen wird, stimmt etwas am Gesetz nicht.” Das erklärte Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, in Zusammenhang mit dem Tod der zwei Jahre alten Leonie.

Gegen die Mutter wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt, gegen den Vater darüber hinaus wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge. Da dieses Delikt mit maximal zehn Jahren bestraft wird, ist U-Haft nicht zwingend vorgesehen und wurde über Leonies Vater nicht verhängt. Dieser Umstand führte zu öffentlichen Diskussionen. “Wir sind baff”, sagte Logar am Freitag im Gespräch mit der APA.

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