Töchterle möchte gemeinsame Studiengebühren-Lösung
“Unsere Interpretation des bestehenden Gesetzes ist, dass Unis Gebühren einheben dürfen”, so der Wissenschaftsminister. Etwaige Klagen durch Studenten dürften demnach auch zugunsten der Hochschulen ausgehen. Einmal mehr verwies Töchterle auf sein Modell aus dem Vorjahr, wonach Universitäten mittels Einhebung von Studiengebühren in der Höhe von 500 Euro ihr Budget erhöhen können.
Nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof fallen mangels einer fristgerechten Neuregelung durch die Regierung mit kommenden Donnerstag (1. März) jene Bestimmungen aus dem Gesetz, die regeln, wann ein Student zahlen muss und wann nicht. Die SPÖ beruft sich auf Gutachten, wonach damit gar keine Studiengebühren mehr eingehoben werden können. Das Wissenschaftsministerium vertritt hingegen die Rechtssicht, dass die Universitäten einfach im Rahmen ihrer Autonomie Gebühren in ihren Satzungen festlegen können. Bisher mussten jene 15 Prozent der Studenten Gebühren zahlen, die nicht aus der EU kommen oder über der Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemestern liegen.