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Tod nach Ärztefehler im Dornbirner Stadtspital

Dornbirn muss 14 Jahre nach dem Tod einer Patientin deren Sohn entschädigen.
Dornbirn muss 14 Jahre nach dem Tod einer Patientin deren Sohn entschädigen. ©VNS
Zwölf Jahre dauerte der Rechtsstreit um eine Entschädigung für ein Kind, dessen Mutter aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Krankenhaus Dornbirn starb.

Von: Marlies Mohr (VN)

Vor wenigen Tagen hat auch der Oberste Gerichtshof die von der Stadt als Krankenhausträger eingebrachte Revision verworfen. Damit verlor die Stadt in allen drei Instanzen. Bis zur letzten Entscheidung vergingen elf Monate, so lange lag der Akt in Wien.

„Jetzt ist der Fall inhaltlich abgeschlossen. Das Landesgericht Feldkirch muss nur noch über die Höhe der Prozesskosten entscheiden“, zeigt sich der Rechtsanwalt des inzwischen 16-jährigen Buben, Anton Tschann, erleichtert, dass dieser nun entsprechend entschädigt wird. Auch die Großeltern, die sich ebenfalls massiv für die Rechte ihres Enkels einsetzten, können aufatmen.

Der Oberste Gerichtshof setzte dem jahrelangen Rechtsstreit nun endgültig ein Ende. Für den Jugendlichen, der bei Pflegeeltern aufwächst, kann eine Unterhaltsentgangsrente rückwirkend bis 2005 geltend gemacht werden, was einer Summe im sechsstelligen Bereich entspricht. Anton Tschann zieht seine eigenen Lehren aus dem seiner Ansicht nach desaströsen Verhalten der Stadt Dornbirn: „Wer als Geschädigter gegen die Stadt Dornbirn als Krankenhausträgerin vorgehen will, muss sich warm anziehen und einen langen Atem haben, bis er vielleicht zu seinem Recht kommt, und das ist eine Schande“, wettert der Jurist.

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(VN)

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