AA

Tod in Schubhaftzentrum in Hernals: Amtsärzte und Psychiater vor Gericht

Mehrere Ärzte müssen sich für den Tod eines Schubhäftlings verantworten
Mehrere Ärzte müssen sich für den Tod eines Schubhäftlings verantworten ©BilderBox.com (Sujet)
Nach dem Tod eines tschetschenischen Asylwerbers im Jahr 2012 im Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Wiener Hernalser Gürtel fand am Montag im Bezirksgericht Wien-Josefstadt ein Prozess statt. Der 35-Jährige hatte einen Herzinfarkt erlitten.

Der 35-jährige Zelimkhan Isakov war zwei Tage, bevor er nach Russland abgeschoben hätte werden sollen, am 27. September 2012 in Schubhaft an einem Herzinfarkt gestorben. Drei Amtsärzte und ein Psychiater mussten sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Hätten Angeklagte Tod verhindern können?

Den Angeklagten wurde zur Lasst gelegt, dass sie auf eine Erkrankung am Herzen hindeutenden Symptomen nicht nachgegangen sein sollen und sich damit am Tod des Mannes mitschuldig gemacht haben sollen.

Isakov war am 30. Juni 2012 verhaftet worden, weil er bei einer Polizeikontrolle keinen gültigen Ausweis vorweisen konnte und sich im weiteren Verlauf herausstellte, dass es gegen ihn einen negativen Asylbescheid gab.

Asylwerber hatte in Schubhaft Gesundheitsprobleme

Dem Mann hatten in der Schubhaft offenbar erhebliche gesundheitliche Beschwerden zu schaffen gemacht. Zwischen dem 26. Juli und dem Tag seines Ablebens suchte er im PAZ nicht weniger als 60 Mal ärztliche Hilfe auf. Vorrangig klagte der 35-Jährige bei den Amtsärzten über ein urologisches Problem – abklingenden Herpes im Unterleibsbereich – und psychische Schwierigkeiten, wiederholt wies er aber auch auf Brustbeschwerden hin.

Dennoch hielt es keiner der drei Amtsärzte, die mit Isakov zu tun hatten, für notwendig, ein Elektrokardiogramm anzufertigen, obwohl in dem Untersuchungszimmer ein EKG-Gerät zur Verfügung gestanden wäre.

Vorwürfe gegen Ärzte

Am häufigsten bekam eine 55-jährige Medizinerin, die ausschließlich als Amtsärztin für die Polizei arbeitet, Isakov zu sehen. Die aus Osteuropa stammende Ärztin konnte sich sogar auf Russisch mit dem Asylwerber unterhalten. Sie habe diesen für “sehr krank” gehalten, räumte sie nun vor Richterin Margaretha Richter ein: “Es war eine sehr große Belastung für ihn, im Polizeianhaltezentrum zu sein.” Seine Unterleibsbeschwerden habe sie auch auf die mit der Schubhaft verbundene Trennung von seiner Frau und die erzwungene “Enthaltsamkeit” zurückgeführt, meinte die Amtsärztin.

Haftfähig – oder Simulant?

“Für mich war er haftfähig. Für mich war ersichtlich, dass er haftfähig ist”, sagte die Ärztin. Sie habe den Mann nicht für einen Simulanten gehalten, “aber er hat übertrieben. Er hat das alles geschildert, als ob es das Ende der Welt wäre”. Am 13. September sei Isakov schließlich “in die Sanitätsstelle gestürmt” und habe aufgrund seiner Beschwerden seine Entlassung gefordert. Er sei “sehr verstimmt” und “gereizt” gewesen und habe sich gefragt, weshalb Leute, die nicht krank sind, auf freien Fuß kämen und er im Gefängnis bleiben müsse. Sie habe ihn “um Geduld gebeten”, erinnerte sich die Angeklagte.

Ärztin untersuchte Asylwerber

Am 27. September, nachdem er angeblich beim Duschen am Morgen Brustschmerzen verspürt hatte, sah die 55-Jährige den Asylwerber ein letztes Mal. Er habe dieses Mal “Schmerzen am ganzen Körper” geltend gemacht, diese aber nicht näher ausgeführt, berichtete die Ärztin. Sie habe den Blutdruck gemessen, ihn mit dem Stethoskop abgehört und – da sie ein Rasseln auf der linken Seite vernahm – für den nächsten Tag einen Röntgen-Bus bestellt, weil sie den Verdacht auf Vorliegen einer Tuberkulose hatte. Und sie verschrieb dem 35-Jährigen das bekannte Grippemittel Neocitran, weil sie seine diffusen Schmerzen auf einen grippalen Infekt zurückführte. Zwei Stunden und 45 Minuten später war Isakov tot.

Wichtige Gesundheitsinfos übersehen

Die Amtsärztin musste zugeben, den Mann nicht nach Schmerzen in der Brust befragt zu haben, obwohl ihre zwei mitangeklagten Kollegen und sogar der ebenfalls zur Anklage gebrachte Psychiater diese bei vorangegangenen Untersuchungen in der Krankengeschichte vermerkt hatten.

“Ich habe nicht so weit zurückgescrollt, dass ich die Eintragungen der Kollegen gesehen habe”, erklärte die 55-Jährige. “Das sind doch wenige Worte. Das ist doch kein Zeitaufwand”, hielt ihr die Richterin vor. “Irgendwie habe ich das Gefühl gehabt, den Patienten zu kennen. Sein Allgemeinzustand war für mich nicht so schlecht, dass ich mich mehr über die Krankengeschichte informiert hätte. Die Eintragungen der Kollegen sind mir entgangen”, erwiderte die Angeklagte. Sie habe “wahrscheinlich nur meine eigenen Vormerkungen angesehen”.

Bei Schubhäftling auf EKG verzichtet

Für ein EKG habe sie “keine Veranlassung gehabt”. Der Mann habe keine Schwierigkeiten beim An- und Ausziehen und keine Atembeschwerden gehabt. Dass sie sich nicht interessiert hätte, wo genau er Schmerzen verspüre, ließ sich die Medizinerin nicht vorwerfen: “Ich frage nicht, wo tut es dir weh. Ich erwarte mir, dass sie (die Patienten, Anm.) das von selbst sagen. Ich wollte ihn nicht suggerieren. Ich habe erwartet, dass er mir sein Problem schildert.”

Männliche Ärzte übernahmen Verantwortung

Im Unterschied zu ihrer weiblichen Kollegin räumten die beiden Amtsärzte im Nachhinein ein, dass eine EKG-Untersuchung bei dem tschetschenischen Asylwerber geboten gewesen wäre. Der mitangeklagte Psychiater erklärte sich demgegenüber für “nicht schuldig”.

Der ältere der beiden Amtsärzte, ein auf Sportmedizin spezialisierter praktischer Arzt, hatte Zelimkhan Isakov am 1. Juli 2012 untersucht und diesem Haftfähigkeit bescheinigt. Den zweiten Kontakt zu dem 35-Jährigen hatte dieser Arzt eineinhalb Monate später, als ihm der Schubhäftling am 14. September neben Schmerzen im Unterleib auch von Beschwerden im Brustbereich berichtete. “Seit drei Tagen Schmerzen in Brust”, vermerkte der Amtsarzt in der Krankengeschichte.

Im Schubhaftzentrum Hernals “diffuse Schmerzen” beklagt

Das EKG-Gerät kam trotzdem nicht zum Einsatz, um diesen näher nachzugehen. Der Mann habe “diffuse Schmerzen” geltend gemacht und mit den Händen vor allem Gesten Richtung Unterleib gemacht, sagte der Sportmediziner. Da sich keine Symptome in Richtung Herzbeschwerden zeigten, sei er davon ausgegangen, dass diese im Vordergrund standen, bemerkte der Angeklagte: “Ich muss darauf vertrauen, was der Patient sagt. Ich hätte reagiert, wenn er mit seiner Gestik wieder nach oben gedeutet hätte.”

Auch Psychiater beim Prozess

Der Psychiater, der mit dem Tschetschenen insgesamt drei bis vier Mal zu tun hatte – der Mann hatte vor seiner Abschiebung und der erzwungenen Rückkehr in seine Heimat Angst und litt aufgrund dessen unter Depressionen -, bekam den 35-Jährigen noch am selben Tag zu Gesicht.

Auch dem Psychiater erzählte Isakov am 14. September von Schmerzen in der Brust. Dieser hielt das für Begleiterscheinungen einer “negativen somatischen Befindlichkeit”, wie er nun Richterin Margaretha Richter darlegte. Eine EKG-Untersuchung falle nicht in seine Zuständigkeit. Zudem habe er aus der Krankengeschichte ersehen, dass bereits die Amtsärzte mit dieser Problematik vertraut waren. Weil der Häftling dann beim nächsten Termin ausdrücklich erklärte, schmerzfrei zu sein, habe er keine Veranlassung gesehen, weiter etwas zu unternehmen, hielt der Psychiater fest.

Dritter Amtsarzt über den Asylwerber

Am 16. September hatte dann der dritte Amtsarzt – ein hauptberuflich als Totenbeschauer und im Ärztefunkdienst tätiger Allgemeinmediziner – mit dem Asylwerber zu tun. Dieser habe “mit schmerzverzerrtem Gesicht mit beiden Händen auf die Rippen in der Nierengegend und zum Penis gedeutet”, gab dieser Mediziner im Bezirksgericht Wien-Josefstadt zu Protokoll. Er sei “keinesfalls von Herzbeschwerden ausgegangen” und habe dem Mann angeboten, ihn zu einer urologischen Untersuchung ins Spital zu bringen: “Ich wär’ nie auf die Idee gekommen, dass dies Symptome eines Infarkts sein könnten.” Er habe als Diagnose eine “unklare urologische Problematik” angenommen.

Schmerzen in der Brust, dann Herzinfarkt

In seinem schriftlichen Bericht hatte allerdings auch dieser Amtsarzt Schmerzen in der Brust notiert. “Das war unglücklich formuliert”, erklärte er. Es sei “halt kürzer formuliert worden, ich hab’ ja keine Schreibkraft”.

Die Ehefrau des ums Leben gekommenen Mannes ist mittlerweile längst wieder in Tschetschenien. Ihre Schwester befindet sich demgegenüber noch in Wien. Sie bekam Gelegenheit, im Gerichtssaal kurz Stellung zu beziehen. “Meine Schwester will keinen Schadenersatz. Sie will, dass die Schuldigen bestraft werden”, richtete die Frau im Namen der Witwe aus.

Nach dem Gutachten des Kardiologen Hartwig Bailer wird die Verhandlung noch am Montagnachmittag in erster Instanz abgeschlossen.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 17. Bezirk
  • Tod in Schubhaftzentrum in Hernals: Amtsärzte und Psychiater vor Gericht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen