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Tod einer Niederösterreicherin in Paraguay: Angeklagter bestreitet Tat

Tod in Paraguay: Staatsanwältin hielt an Indizienkette fest
Tod in Paraguay: Staatsanwältin hielt an Indizienkette fest ©APA (Sujet)
Im Prozess rund um jene Niederösterreicherin, die in Paraguay verstorben ist, meinte der Angeklagte vor Gericht: "Es liegt kein Verbrechen vor. Das einzige Verbrechen ist das, dass wir hier zu zweit auf der Anklagebank sitzen."
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“Es liegt kein Verbrechen vor.” Diesen Satz gab der 55-jährige Angeklagte den Wiener Neustädter Geschworenen mit auf den Weg zur Urteilsberatung. Der Niederösterreicher, der gemeinsam mit seiner Partnerin (47) seine 46-jährige Ehefrau in Paraguay vergiftet haben soll, bestreitet diese Tat.

Tod in Paraguay

Die Ehe zwischen Angeklagtem und dem späteren Opfer sei eine reine Scheinehe gewesen. In Paraguay hätten sich die Angeklagten als Paar präsentiert. Sie hätten die 46-Jährige mit einem starken Schmerzmittel vergiftet, danach lieblos auf dem Friedhof in Independencia beerdigt, aber keine Verwandten über den Tod der Frau informiert. Stattdessen hätten sie noch ein paar schöne Wochen in Südamerika verbracht, meinte die Anklägerin.

Die Verteidigerriege fand die Anklage “erschütternd: Sie beruht lediglich auf Annahmen.” Tatsächlich gebe es keine Beweise, dass die 46-Jährige Opfer eines Giftmordes geworden ist. Die Blutprobe, die der Toten abgenommen worden war, führte zu dem Attest, dass die Frau einem natürlichen plötzlichen Herztod erlegen sei. Diese Blutprobe existiert allerdings nicht mehr.

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Ein Anwalt sprach von “blühender Fantasie” der Anklagebehörde: “Es gibt kein Motiv. An welches Vermögen soll der Angeklagte gedacht haben? Seine Ehefrau war eine Putzfrau, die mit an die 1.000 Euro knapp über die Runden gekommen ist.” Dass die Staatsanwaltschaft als Hauptindiz für das mutmaßliche Verbrechen Internetrecherchen des Angeklagten zu dem Thema “Tod durch Heroin” ins Spiel brachte, tat die Verteidigung als lächerlich ab.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Schlussvortrag an der Indizienkette fest: Das angeklagte Paar habe die geistig behinderte Ehefrau nur ausgenützt, um an zwei Bausparverträge in der Höhe von insgesamt 80.000 Euro zu gelangen.

(APA)

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