Buza hatte am Mittwoch den Obduktionsbefund erhalten, sagte er zur APA. Hinsichtlich des Schmerzmittels gebe es laut Buza Ungereimtheiten, da dieses nicht von der behandelnden Gefängnisärztin, sondern von einer Gefängnis-Psychiaterin monatlich verschrieben worden sei. Diese Psychiaterin sei jedoch bei der gefängnisinternen Untersuchung nicht angehört worden. Es gebe auch kein Medikamentenblatt, zudem sei keine Genehmigung für das Verschreiben von Arzneimitteln gefunden worden.
Der Anwalt erklärte, dass Gefangene keine Medikamente in ihrer Zelle lagern dürften. Es sei nur erlaubt, Medikamente in Pulverform zu verabreichen, und hierbei müsse die Einnahme kontrolliert werden. Es hinge nun von der Witwe des Kärntners ab, ob sie Anzeige wegen vermeintlichen Versäumnissen im Gefängnis erstattet, welche zum Suizid beigetragen haben könnten. Mitgefangene des Kärntners hatten ausgesagt, dass sie im Vorfeld des am 10. Oktober 2014 verübten Selbstmords keinerlei Anzeichen dafür wahrgenommen hätten.