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Tirol beschloss Regelung für Managerverträge

Die Tiroler Landesregierung hat eine Richtlinie für Managerverträge in landeseigenen und landesnahen Unternehmen und Einrichtungen beschlossen. Dabei sei vorgesehen, dass das maximale Bruttomonatsgehalt von Managern von Unternehmen, die "nicht im direkten Wettbewerb stehen", an jenes des Landeshauptmannes (15.158 Euro) anknüpfe.


Die Regelung tritt bereits mit dem 1. Juli 2012 in Kraft und gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge sowie für Verlängerungen bestehender Verträg. Die Führungskräfte von Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, werden hingegen laut Landeshauptmann Platter weiter branchenüblich bezahlt. Zu den sogenannten “marktgängigen” Unternehmen im Landeseigentum zählen etwa der Energieversorger Tiroler Wasserkraft AG und die Hypo Tirol Bank. Leistungsbezogene Bonuszahlungen und Vereinbarungen zur Abfertigung seien möglich, dürfen aber zwei bzw. drei Bruttomonatsgehälter nicht übersteigen.

Bei den “nicht-marktgängigen Unternehmen” gebe es je nach Beschäftigtenzahl und Betriebsleistung eine Staffelung, so der Landeshauptmann. Das Maximalgehalt in sehr großen Unternehmen und Einrichtungen entspreche jenem des Landeshauptmannes, in mittleren liegt das Höchstgehalt mindestens 3.000 Euro, in kleineren mindestens 7.000 Euro unter dem Bruttogehalt des Landeshauptmannes.

Kritik kam von den Tiroler Grünen. “Das Gehalt des Landeshauptmannes muss die Obergrenze sein – und zwar für alle Manager in Landesunternehmen. Es ist doch ganz einfach: Der Landeshauptmann ist der Chef der gesamten Landesverwaltung. Wieso sollen Manager kleinerer Unternehmen mehr bekommen?”, reagierte Klubobmann Willi mit Unverständnis auf den Regierungsbeschluss.

Die Liste Fritz-Bürgerforum Tirol bezeichnete den Beschluss in einer Aussendung als eine “schallende Ohrfeige für die Bürger Tirols”. Der Gehalt eines Landeshauptmannes habe zu genügen, alles andere sei “maßlos”, kritisierte Fritz Dinkhauser und fragte: “Wo bitte stehen denn die Tiwag und die Hypo im Wettbewerb?”

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