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Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

Wolfgang Weinzierl Pyrotechniker aus Salzburg schwört auf Österreichische Qualität.
Wolfgang Weinzierl Pyrotechniker aus Salzburg schwört auf Österreichische Qualität. ©FMT-Pictures/M.W.
Der Jahreswechsel naht und damit werden auch dieses Jahr wieder zahlreiche Feuerwerkskörper abgeschossen. Aber Vorsicht: Pyrotechnik ist nicht gleich Pyrotechnik.
"Silvesterkracher-Parade"

Die billig Knallkörper Kommen meistens aus China und werden von Kindern unter widrigsten Verhältnissen hergestellt und sind nicht immer die Sichersten. Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle durch unsachgemäßen Umgang mit Knallkörper oder sogar selbst gebastelten Knallkörper. Am besten ist man beraten wenn man direkt beim Fachhändler an den Feuerwerksverkaufsständen kauft. Bei Pyroprofi Wolfgang Weinzierl zum Beispiel gibt es eine Fachmännische Beratung. Auch die Polizei rät zum Kauf von Pyrotechnikartikel beim Profi.

Polizei informiert und gibt Hinweise

Wer in der Stadt Salzburg das Jahr 2012 mit Kleinfeuerwerkskörpern begrüßen will, darf dies laut Verordnung des Bürgermeisters am Silvestertag von 12 Uhr Mittag bis zum 1. Jänner um 1 Uhr Früh.

Absolut verboten ist die Knallerei allerdings in der Umgebung von Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen sowie von Krankenhäusern und Kirchen. Ein weiteres Verbot gilt für die Bereiche Domplatz, Mozartplatz und Alter Markt. Dort ist bereits ein Silvesterprogramm organisiert. Aus Sicherheitsgründen ist auch das Abschießen in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen untersagt.

Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein (F1 ab 12 Jahren!). Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden.

Beachten Sie in jedem Fall die Hinweise auf den Verpackungen hinsichtlich Kategorie, Altersgrenze, Verwendung etc.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Achten Sie insbesondere beim Kauf auf Originalprodukte! Diese sind nach dem neuen Pyrotechnikgesetz 2010 mit einem CE-Kennzeichen markiert und mit weiteren Hinweisen versehen (Altersgrenze, Kategorie, Verwendungshinweise, Mindestabstand, etc.)
  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
  • Sind Sie beim Böller- oder Raketenschießen Zuschauer, sollten Sie das Geschehen sicherheitshalber nur aus größerer Entfernung verfolgen.
  • Damit Feuerwerkskörper nicht in Wohnungen oder Häuser eindringen und Brände verursachen können, sollten Sie Fenster, Balkon- und Haustüren geschlossen halten.
  • Keinesfalls in Schussrichtung der Böller oder Raketen aufhalten. Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind und Schussrichtung ab.
  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.
  • Nehmen Sie nach dem Zünden einen Sicherheitsabstand ein und halten sie den Feuerwerkskörper nicht in den Händen.
  • Feuerwerkskörper sollten nur diejenigen zünden, die noch einen „klaren Kopf“ haben.
  • Geben Sie Feuerwerkskörper niemals an Kinder weiter und sorgen sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
  • Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper (Blindgänger) nicht aufheben oder nachzünden, sondern längere Zeit abwarten oder besser mit Wasser übergießen.
  • Um Gehörschäden zu vermeiden, verwenden Sie vorbeugend Ohrstöpsel.
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