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Tierschützer-Prozess in Wr Neustadt geht weiter: Anwälte optimistisch

Der Tierschützerprozess geht weiter
Der Tierschützerprozess geht weiter ©APA
Beginnend mit Hausdurchsuchungen und Festnahmen im Mai 2008 geht die Belastung für fünf der einst 13 in Wiener Neustadt angeklagten Tierschützer weiter: Sie müssen sich ab 13. Mai erneut verantworten, diesmal allerdings in Einzelerfahren.
Neuauflage des Prozesses
Freisprüche aufgehoben

In den nun anstehenden Verfahren gegen die Tierschützer geht es um Tierquälerei, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Zwei ihrer Anwälte zeigten sich am Donnerstag optimistisch hinsichtlich Freisprüchen.

Vorwurf der Nötigung gegen Tierschützer

Ankündigungen von drei legalen Kampagnen gegen Pelzverkauf würden nun zu Nötigung erklärt, betonte VGT-Obmann Martin Balluch (Verein gegen Tierfabriken), der wie die übrigen Beschuldigten vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung freigesprochen worden war, bei der Pressekonferenz in Wien.

Das sei “sehr selektiv”, erinnerte er daran, dass u.a. 2.100 Selbstanzeigen in Bezug auf E-Mails an eine Firma von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, also nicht als Nötigung gewertet wurden. Weiters führte er eine Klage eines Restaurants gegen den VGT an – eben weil man eine Kampagne gegen den Import ausländischer Käfigeier nicht angekündigt hatte.

Optimismus bei den Anwälten

Es sei den Tierschützern zu verdanken, dass der Paragraf 278 nun – für alle NGO – so unmissverständlich definiert ist, wie er gedacht war, meinte Rechtsanwalt Phillip Bischof. Er und sein Kollege Stefan Traxler gaben sich im Hinblick auf die neuen Verfahren unter Hinweis auf andere Konstellationen zuversichtlich.

Der Staatsanwalt habe dem 14 Monate dauernden ersten Verfahren “eine sehr persönliche Note” gegeben, meinte Traxler, und dass es diesmal “nicht so befangen” abgehen werde wie beim ersten Mal. Richter Erich Csarmann gehe mit Hausverstand an die Sache heran, die Aufteilung der Verfahren sei richtig. So nicht vertagt wird, werden also am 13., 19. (drei Angeklagte) und 28. Mai drei Urteile fallen.

Felix Hnat vom VGT vor Gericht

Felix Hnat, seit 2005 Obmann der veganen Gesellschaft Österreich und als solcher auch Ansprechpartner von Handelsunternehmen, die vegane Produkte verkaufen, konnte nach eigenen Angaben wegen des ersten Prozesses sein angestrebtes Doktorat nicht machen.

Seit 2001 ehrenamtlich aktiv, hat er bei den wesentlichen VGT-Kampagnen der vergangenen Jahre mitgemacht, er nannte Themen wie Legebatterien, Kastenstandsverbot für Schweine, Tierversuche oder das Engagement für Tierschutz in der Verfassung.

“Übliche NGO-Tätigkeit”

Nun wirft ihm die Anklage schwere Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vor. Seinem Mandanten sei “diese Sache nicht wurscht”, spielte Traxler auf die mittlerweile sechs Jahre dauernde Belastung an und mutmaßte, dass Einschüchterung der Tierschützer der Zweck gewesen sein dürfte.

Firmen zu kontaktieren sei “eine durchaus übliche NGO-Tätigkeit”, so Traxler zum Vorwurf der Nötigung. Die Geschäftsführer der Firma Kleider Bauer hätten bereits im ersten Verfahren angegeben, sich durch die E-Mails nicht bedroht gefühlt zu haben.

Aktionäre dürfen Meinung kundtun

Bischoffs Mandantin wird eine Rede bei einer Aktionärsversammlung 2007 in München angelastet – es gab dazu keine Anzeige in Deutschland, und es sei das Recht von Aktionären, ihre Meinung kundzutun, unterstrich der Verteidiger.

Zum anderen geht es um Nötigung, und zwar bei einer angekündigten Demonstration vor der Unternehmenszentrale von Kleider Bauer.

Auto von Aktivisten attackiert

Die damalige Pressesprecherin wurde im Auto von Aktivisten “umringt”, die mit Fäusten auf den Wagen geschlagen hätten. Laut Bischoff gab es aber nur Abdrücke von Handflächen, die Frau sei vielmehr durch die Gruppe hindurchgefahren.

Als “unfassbar” bezeichnete es Bischoff, dass das OLG (Oberlandesgericht), das der Berufung der Staatsanwaltschaft nach dem ersten Prozess teilweise stattgegeben hatte, auf über 100 Seiten, “wenn es um Demos geht, kein einziges Mal Begriffe wie Versammlungs- oder Meinungsfreiheit erwähnte”.

(apa/red)

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