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Bildung und Wissenschaft: Regierungsprogramm im Detail

Das plant die neue Regierung im Bildungsbereich.
Das plant die neue Regierung im Bildungsbereich. ©APA
Die neue Regierung setzt im Bildungsbereich auf die Einführung einer an bestimmte Kompetenzen geknüpften Bildungspflicht statt der bisher neunjährigen Schulpflicht. Alle Infos zum Regierungsprogramm zum Thema Bildung:

Der Kindergartenbereich soll künftig ins Bildungsministerium wandern – wobei allerdings nur die Agenden des Bundes gemeint sind. Kompetenzrechtlich bleiben Kindergärten Ländersache, weshalb der Bund mit ihnen weiter Bund-Länder-Vereinbarungen abschließen muss. So soll etwa ein (schon länger geplanter) verbindlichen Bildungsrahmenplan für elementarpädagogische Einrichtungen erarbeitet werden. Ebenfalls realisiert werden soll das von der Vorgängerregierung zwar geplante, aber nicht verwirklichte zweite verpflichtende Kindergartenjahr – für Kinder mit Sprachproblemen bzw. mit anderen Auffälligkeiten.

Kindergarten

Im Kindergarten soll es wie schon jetzt Sprachstandsfeststellungen geben – wer es benötigt, soll verbindlich Sprachförderung erhalten. Das Kindergartenpersonal soll höhere Standards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung bekommen – insbesondere soll das Leitungspersonal eine tertiäre Ausbildung vorweisen. Kindergärten sollen außerdem einen “verbindlichen Wertekanon” erhalten und die öffentliche Hand “verstärkte Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten” bei etwaigen Verletzungen. Eher vage gehalten ist eine mögliche Senkung der Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson: Die Gruppengrößen sollen “analysiert und weiterentwickelt” werden.

Vorschule

Genauer geregelt werden soll der Besuch der Vorschule: Wie bisher sollen schulpflichtige Kinder, die aber noch nicht schulreif sind, eine Vorschulklasse besuchen. Allerdings soll ein neuer Katalog für Schulreife-Kriterien erarbeitet werden. Das allenfalls nötige Erlernen der Unterrichtssprache Deutsch soll außerhalb der Schulpflicht erfolgen.

Ganz generell müssen alle Neueinsteiger ins Regelschulwesen eine Sprachstandserhebung absolvieren. Wer nicht ausreichend Deutsch beherrscht, muss eine “Deutschklasse” absolvieren. Für den Wechsel ins Regelschulwesen soll es “strenge Kriterien” geben.

Beendet wird die verpflichtende Schullaufbahn nicht mehr wie bisher nach neun Jahren, sondern erst nach Erreichen bestimmter Kernkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben, soziale und kreative Kompetenzen). Wer diese nicht aufweist, muss nach Ende der neunten Schulstufe eine Förderklasse besuchen.

Zentrale Überprüfungen der Schülerleistungen

Schon davor soll es wie schon bisher zentrale Überprüfungen der Schülerleistungen durch die Erhebung der Bildungsstandards geben. Allerdings werden diese von der vierten und achten Schulstufe auf die dritte und siebente vorverlegt und um Talente-Checks für die weitere Wahl der Ausbildung erweitert. Außerdem werden sie nicht mehr wie bisher vom Bundesinstitut für Bildungsforschung (Bifie) durchgeführt, das aufgelöst werden soll.

In Sachen Leistungsbeurteilung gibt es ein Bekenntnis zur fünfteiligen Notenskala von Sehr Gut bis Nicht Genügend. Alternative Beurteilungen können zusätzlich vergeben werden.

Einheitliches Bildungsgesetz

Die derzeit in diversen Gesetzen (Schulunterrichtsgesetz, Schulorganisationsgesetz etc.) enthaltenen schulrechtlichen Bestimmungen sollen künftig in einem einheitlichen Bundesbildungsgesetz aufgehen. Die ebenfalls weit verstreuten Gesetzesregelungen für die Lehrer kommen in ein neues Pädagogengesetz für alle Lehrer, Kindergartenpädagogen und Nachmittagsbetreuer – samt (allerdings nicht näher ausgeführten) “klaren Regelungen für die Anstellung, Bewertung (mit Konsequenzen und Verpflichtungen) und Kündigung von Lehrerinnen und Lehrern” und einer “leistungs- und ergebnisorientierten Gestaltung der Besoldungssystematik”.

Änderungen bei AHS und Neuer Mittelschule (NMS)

Änderungen werden auch bei AHS und Neuer Mittelschule (NMS) angekündigt. So sollen etwa mehr AHS-Unterstufen geschaffen werden. Außerdem sollen diese (wie auch die Oberstufen sowie BMHS) bei der Aufnahme von Schülern die “temporäre Möglichkeit von Eingangsverfahren” erhalten – also stärker bei der Schüleraufnahme mitgestalten dürfen. Die NMS wiederum sollen unter anderem Leistungs- und Fördergruppen bilden können.

Reformiert werden soll die neunte Schulstufe – und zwar auch in Richtung eines vorbereitenden “Schultyps” für eine weiterführende Lehr- und Facharbeiterausbildung. Neu aufgestellt werden sollen die berufsbildenden mittleren Schulen. Die bisherigen Schulversuche zum Ethikunterricht werden außerdem ins Regelschulwesen überführt: Wer keinen konfessionellen Religionsunterricht besucht, muss in den Ethikunterricht.

Grundsätzlich nicht angetastet werden Bereiche wie die Zentralmatura und das Schulautonomie-Paket. Hier werden nur Überprüfungen, Evaluierungen und Weiterentwicklungen in den Raum gestellt – grundsätzlich soll die Schulautonomie sogar erweitert werden. Weiter hinausgeschoben wird allerdings die Einführung der Neuen Oberstufe (NOST). “Staatskunde und Politische Bildung” wird außerdem kein eigenes Fach, sondern in den Geschichtsunterricht ab der fünften Schulstufe integriert.

Einheitliche Herbstferien

Vorgenommen hat man sich außerdem das Anbieten von Lernmodulen in einer “Sommerschule” zur Entlastung der Eltern sowie die Einführung von einheitlichen Herbstferien. Verwaltungstechnisch setzt man auf die “Vereinheitlichung und Harmonisierung der Berechnungssysteme für die Zuteilung von Ressourcen an unterschiedliche Schultypen” – das betrifft etwa die derzeit unterschiedlichen Systeme für Bundes- und Landeslehrer.

Erhalten bleiben soll die Sonderschule. Konsequenterweise plant die neue Koalition außerdem, die eigene sonderpädagogische Ausbildung wieder einzuführen. Schulpartnerschaftliche Gremien soll es künftig auch auf Landes- und Bundesebene geben.

Regierungsprogramm: Wissenschaft

Relativ vage bleibt das Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ-Koalition in zentralen Punkten aus dem Bereich Wissenschaft. Geplant sind ein “Zugangsregelungs-Management” sowie “moderate Studienbeiträge”. Wie ersteres aussehen soll und wie hoch zweitere sein sollen, steht nicht in dem Papier. Verschärft werden soll offenbar das Studienrecht, die ÖH bekommt strengere Vorgaben.

Studiengebühren: Noch offene Fragen

Einige Fragen offen lässt das Thema Studiengebühren: So ist etwa im Regierungsprogramm außer dem Wort “moderat” deren Höhe nicht festgelegt. Außerdem wird ein “leistungsorientierter Bildungsscheck” ins Spiel gebracht, der Personen zugutekommen soll, die mindestens fünf Jahre in Österreich leben. Bei entsprechenden Studienleistungen könnten diese etwa finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, aus denen sie die Gebühren begleichen können. Dazu passt auch das Bekenntnis, dass “für in Österreich langfristig aufhältige und leistungswillige Studierende aus allen sozialen Schichten der Beitrag so zu gestalten ist, dass das Studium weiterhin nahezu kostenfrei möglich ist”.

Außerdem sollen etwaige Gebühren später steuerlich abgesetzt werden können. Berücksichtigt werden sollen außerdem besondere Lebensumstände (z.B. Geschwister in der Ausbildung, Spitzen- und Leistungssport, Betreuungspflichten) und der Studienzuschuss ausgeweitet werden.

Studienplatzfinanzierung

Beim Thema Studienplatzfinanzierung will die neue Koalition die Hausaufgaben der vergangenen beiden Regierungen erledigen: Schon diese hatten sich deren Einführung vorgenommen. Ins Detail geht man dabei nicht – versprochen wird eine “Kapazitätsorientierung bei Universitätsfinanzierung und neues Zugangsregelungs-Management inkl. Rechtsschutz für Studienwerberinnen und Studienwerber”. Über mehrere Leistungsvereinbarungsperioden hinweg und nach Etablierung der neuen Kosten- und Leistungsrechnung soll dann “schrittweise die Weiterentwicklung in Richtung einer ‘echten’ Studienplatzfinanzierung” erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist auch das Bemühen der Regierung um einen neuen Anlauf zur “europarechtskonformen Umsetzung des Herkunftslandprinzips für die Universitätszulassung bei ausgewählten Studien” interessant. Die Aufhebung dieses Prinzips (Studium nur für jene, die auch in ihrem Herkunftsland über eine Studienberechtigung verfügen, Anm.) durch den EuGH im Jahr 2005 hatte ja erst zur Einführung von Zugangsbeschränkungen in Österreich geführt. Potenzielle Studenten aus Drittstaaten sollen überhaupt qualitative Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen.

Studienrecht soll verschärft werden

Das Studienrecht an den Unis will die neue Regierung offenbar verschärfen. Dabei sollen “Verhaltensanreize für ein zügigeres Studieren” geschaffen und die “Festlegung maximal zulässiger Studiendauern” geprüft werden. Zur Disposition steht auch die Anzahl der Möglichkeiten zur Prüfungswiederholung, eine Abmeldepflicht vom Studium bei Inaktivität sowie eine Einschränkung von Mehrfachinskriptionen an derselben Institution auf derselben Studienstufe. Außerdem ist geplant, den Studenten in den ersten Semestern das Erreichen einer bestimmten Anzahl von ECTS-Punkten vorzuschreiben.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) bekommt strengere Vorgaben: Ihre Mittel “sollen ausschließlich für Aufgaben der Beratung und Interessenvertretung von Studierenden verwendet werden können”. Zur Sicherstellung werden die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet. Auch Langzeit-Rektoren könnte es an den Kragen gehen: Mehr als drei Amtszeiten sollen künftig nicht erlaubt sein.

Ausgebaut werden soll der Fachhochschulsektor – eine genaue Zahl wird allerdings nicht angeführt. Die Pädagogischen Hochschulen wiederum sollen in Richtung Unis weiterentwickelt werden, etwa durch “verstärkte Einbettung derselben in universitäre Rahmen- und Steuerungsbedingungen”.

Für die “besten Köpfe” sollen Karriereperspektiven geschaffen werden. Geplant ist ein “modernes Arbeitsrecht” für Forschung, wobei konkret flexible Arbeitszeitmodelle und eine Flexibilisierung der Vertragsdauer genannt werden. An den Unis soll die Zahl an Laufbahnstellen für jungen Forscher “deutlich” gesteigert werden. Mit verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen will man hochqualifizierte Forscher verstärkt nach Österreich holen, zudem ist ein “Rückkehrprogramm” für im Ausland tätige österreichische Forscher geplant. Außerdem will man sich verstärkt bemühen, Dependancen internationaler Top-Unis nach Österreich zu holen.

(APA/Red)

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