Das widerspreche Paragraf 234 der Strafprozessordnung (StPO), argumentierte der Senat. Einen darauf folgenden Antrag von Verteidiger Lennart Binder auf Ablehnung des Gerichts wegen Befangenheit wies dieses ebenfalls ab.
Neben der 21-jährigen Mona S. steht auch ihr Mann Mohamed M. vor Gericht. Dem 22-Jährigen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Konkret soll er Al-Qaida-Mitglied bzw. bei anderen international tätigen radikal-islamischen Terrornetzwerken tätig gewesen sein. Staatsanwalt Michael Klackl wirft Mohamed M. vor, im Internet ausführlich die Durchführung von Terroranschlägen erörtert zu haben, wobei er als mögliche Anschlagziele Spiele der bevorstehenden Fußball-EM und in-und ausländische Politiker angeführt haben soll. Mona S., die mit Mohamed M. nach islamischem Recht verheiratet ist, soll Übersetzerdienste geleistet haben.