AA

Terror-Prozess gegen 19-Jährigen in Wien: Angeklagter zeigt sich nicht geständig

Am Mittwoch startete der Terror-Prozess gegen den 19-Jährigen Wiener.
Am Mittwoch startete der Terror-Prozess gegen den 19-Jährigen Wiener. ©APA
Am Mittwoch startete der Terror-Prozess gegen jenen 19-jährigen Wiener, der laut Anklage einen im Tatzeitraum strafunmündigen Zwölfjährigen zu einem Terror-Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafenbringen wollte und auch selbst Terror-Pläne verfolgt haben soll. Er bekannte sich nicht schuldig.
Mutmaßlicher Terrorist vor Gericht
Terror-Anklage im Detail
19-Jähriger soll Häftlinge radikalisiert haben
Der in Wien geborene Sohn albanisch stämmiger Eltern war ohne religiöse Bezugspunkte aufgewachsen. Im Gefängnis – er wurde mit 15 unter anderem wegen schweren Raubes verurteilt – lernte er über einen Mitgefangenen den Islam kennen. Nach seiner Haftentlassung radikalisierte sich der Jugendliche und schloss sich schließlich der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) an, wie er vor Gericht zugab. Zu den Anklagepunkten terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation zeigte sich der 19-Jährige geständig.

19-Jähriger wurde radikalisiert und hatte Kontakt zu 12-Jährigem

Im Juni 2016 lernte der Angeklagte über den Instant-Messaging-Dienst Telegram einen zwölfjährigen Deutschen kennen. Sie gehörten einer Gruppe an, in der radikalislamistische Inhalte und IS-Propaganda geteilt wurden. “Ich hab’ gar nicht gewusst, dass er zwölf ist. Er hat geredet wie ein Jugendlicher in unserem Alter. Er hat Sachen gewusst, die normale Leute in seinem Alter nicht wussten”, stellte der Angeklagte klar. Eines Tages ging es darum, ob man “ausreisen”, d.h. sich nach Syrien begeben solle, um sich dort dem IS anzuschließen. “Irgendwann hat er mir geschrieben, er wird nicht ausreisen. Er will es hier machen”, erinnerte sich der Angeklagte.

Der Zwölfjährige hätte von Anfang an und ohne sein Zutun einen Bombenanschlag geplant: “Er hat mir immer wieder geschrieben, er will einen Anschlag machen. Den Weihnachtsmarkt hatte er schon vor mir. Er hat mich am Laufenden gehalten. Ich hab’ ihn einfach schreiben lassen.” Der 19-Jährige bekam von dem Jüngeren auch Fotos von dem Bombengürtel, den der Zwölfjährige hergestellt hatte. Der Wiener hatte ihm zuvor eine pdf-Anleitung zum Basteln einer Bombe übermittelt.

12-Jähriger plante Anschlag mit Bombengürtel

“Wollten Sie, dass er es macht?” fragte der Vorsitzende. “Mir war es gleichgültig”, erwiderte der Bursch. Die von den Ermittlungsbehörden sichergestellten Chat-Protokolle der beiden, die ihre Gespräche in den Tagen und Stunden dokumentierten, bevor der Zwölfjährige tatsächlich mit einer Bombe auf einen Weihnachtsmarkt marschierte, zeichneten ein anderes Bild. Auf die Feststellung des Buben, der Sprengsatz habe unter seiner Jacke nicht Platz, schlug der Ältere die Verwendung einer Umhängetasche vor. Als es darum ging, ob und in welcher Kirche die Bombe hochgehen solle, meinte der 19-Jährige: “Ich weiß nicht, ob Kirche gut ist.” Und wenig später: “Bei euch muss es doch Weihnachtsmärkte geben. (…) Es hat doch noch offen!”

Damit konfrontiert, meinte der Angeklagte: “Das ist keine Aufforderung.” – “Was dann?” wollte der Richter wissen. – “Ich hab nicht gesagt: du musst.” – “Das wär dann auch gezwungen. Das sagt ja keiner. Sie müssen ihn nicht zwingen mit vorgehaltener Waffe, um ihn zu einem Anschlag zu bestimmen oder zu bestärken. Wenn Sie ihm Anweisungen geben, ist das zumindest eine Unterstützung. Und das ist strafbar.”

Bis zuletzt schwankte der Zwölfjährige zwischen dem Anschlagsziel Weihnachtsmarkt oder Kirche. Stundenlang diskutierte er darüber mit dem Angeklagten. Nur “Naive” und “Dumme” würden in die Kirche gehen, gab der Jüngere etwa zu bedenken. “Deshalb sage ich Weihnachtsmarkt”, teilte ihm darauf der Wiener mit. “Ich sehe das als keinen Befehl”, meinte er nun dazu vor den Geschworenen. Allenfalls habe er einen “Tipp” gegeben. “Zieh ‘ne fette Jacke an… Dann geh hinter eine Hütte und zünde an und lauf vor”, lautete der Aktenlage zufolge ein solcher.

Zwei gescheiterte Versuche, die Bombe zu zünden

Der Versuch des Zwölfjährigen, am 26. November 2016 in Ludwigshafen seine Bombe zu zünden, scheiterte. Der Sprengsatz detonierte aus unbekannten Gründen nicht. Am selben Tag brach der Kontakt des Buben zu seinem Wiener “Mentor” ab, wie der Staatsanwalt den Angeklagten in seinem Eingangsstatement erklärt hatte. Am 28. November dürfte der Zwölfjährige einen zweiten Versuch unternommen haben, seine Bombe hochgehen zu lassen. Auch das funktionierte nicht. Darauf hin deponierte er den Sprengsatz hinter einem Gebüsch, wo ihn die Polizei später sicherstellen konnte. Der deutsche Bub kann aus Altersgründen strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.

“Er hat sich voll und ganz dem IS verschrieben”

“Er hat sich voll und ganz dem IS verschrieben”, bemerkte der Staatsanwalt über den Angeklagten. Daher hätte dieser “auch selbst aktiv werden wollen”. Laut Anklage wollte der 19-Jährige Ende 2016 gemeinsam mit einer damals 16-Jährigen, die er nach islamischem Recht geheiratet hatte, einen Anschlag auf die US-Militäreinrichtung Ramstein in Deutschland durchführen. Dazu kam es deshalb nicht, weil der Vater des Mädchens registrierte, dass diese sich plötzlich verschleierte und er befürchtete, sie könne sich radikalisiert haben. Als er heimlich ihr Handy durchforstete, fand er seine Ängste insofern bestätigt, als er aus seiner Sicht besorgniserregende Chat-Verläufe mit ihrem Gefährten nachlesen konnte.

Der Vater schaltete die Polizei ein, der 19-jährige Wiener wurde in Aachen vorübergehend festgenommen. In weiterer Folge kehrte der Wiener nach Österreich zurück. Die angeblichen Anschlagpläne seines Mandanten tat Verteidiger Wolfgang Blaschitz als “naives Gebrabbel” ab: “Das waren jugendliche Hirngespinste.” Die WhatsApp-Unterhaltungen zwischen dem 19-Jährigen und seiner Angetrauten wären nicht ernst zu nehmen gewesen: “Das ist keine realistische Anschlagsplanung. Ramstein ist einer der bestbewachten Plätze in Deutschland.” Am Ende habe der Angeklagte von seinen Terror-Plänen abgelassen: “Er hat freiwillig davon Abstand genommen, das weiterzuverfolgen.”

Er hätte sich allerdings nicht getraut, diesen Umstand seinem IS-Kontaktmann, mit dem er ständig in Verbindung stand, zu kommunizieren, meinte Blaschitz. Daher habe der Bursch diesem “vorgegaukelt, dass er an der Anschlagsplanung festhält”. Der Angeklagte teilte Richtung IS mit, er werde “etwas in Österreich machen” und ein Attentat mit einem Messer angedeutet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wien unterblieb ein solches nur deshalb, weil der junge Mann nach einem Warnhinweis seitens deutscher Behörden festgenommen wurde. Seit Jänner 2017 befindet er sich in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. “Wäre er nicht festgenommen worden, hätte es früher oder später gekracht”, zeigte sich der zuständige Staatsanwalt den Geschworenen gegenüber überzeugt.

Die Verhandlung wird am Donnerstag mit der weiteren Befragung des Angeklagten fortgesetzt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Terror-Prozess gegen 19-Jährigen in Wien: Angeklagter zeigt sich nicht geständig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen