Der Frage, ob und allenfalls welchen Bezug das Video zum Anschlag hat, werde "mit Hochdruck" nachgegangen, hieß es Samstagmittag seitens der polizeilichen Ermittlungsgruppe "2. November", nachdem das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe über das Video berichtete. "Das Video ist uns bekannt. Es ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen", meinte Raimund Schwaigerlehner, der bei der Sondereinsatzgruppe für die Kommunikation zuständig ist, gegenüber der APA. Zu inhaltlichen Fragen wollte Schwaigerlehner in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien aus ermittlungstaktischen Gründen nicht Stellung nehmen.
Wie kam der Wien-Attentäter in die Innenstadt?
In Bezug auf das Video ist unklar, wer auf diesem am Beifahrersitz sitzt und ob das Video überhaupt am 2. November oder an einer vorangegangenen Nacht aufgenommen wurde. Nach wie vor steht nicht gesichert fest, wie der Attentäter Kujtim Fejzulai von seiner Wohnung in der Wagramer Straße in die Innenstadt gekommen ist. Dass er öffentliche Verkehrsmittel benutzt hat, ist auszuschließen, auch auf Taxis oder Fahrtendienste wie Uber und Bolt dürfte er nicht zurückgegriffen haben. Als nicht unwahrscheinlich wurde zuletzt die Variante eingeschätzt, dass Fejzulai zu Fuß Richtung Innenstadt marschiert ist, was etwas mehr als eine Stunde in Anspruch genommen hätte.
Das mysteriöse Video war nach dem Anschlag in zwei WhatsApp-Chatgruppen gepostet worden. Zumindest ein Gruppenmitglied soll in den Wochen vor der Tat mit dem Attentäter Kontakt gehabt haben. Laut "profil" besteht der Verdacht, dass dieser Mann auch das Fahrzeug gelenkt haben könnte, bei dem es sich um einem BMW handeln soll. Der Übermittler des Videos war noch am Abend des 2. November von der Polizei ausgeforscht und befragt worden.
Weiters berichtet das "profil", dass Fejzulai nach wenige Wochen nach seiner Haftentlassung im Dezember 2019 vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) im Zuge einer "Gefährderansprache" vernommen wurde. Im Februar 2020 wurde ihm der Reisepass entzogen, seine Bemühungen, ersatzweise an einen Personalausweis zu kommen, blieben erfolglos.
(APA/Red.)