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Termin für die Wiederholung der Bundespräsidentenwahl steht fest

Bei einem Treffen des Innenministers mit den Klubobleuten wurden der Termin für die BP-Wahl fixiert
Bei einem Treffen des Innenministers mit den Klubobleuten wurden der Termin für die BP-Wahl fixiert ©APA
Im Zuge einer Sitzung von Innenminister Wolfgang Sobotka mit den Klubobleuten steht nun der Termin für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl fest: Am 4. Dezember 2016 findet die Wahl statt. 
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Aus organisatorischen und technischen Gründen habe es keine andere Möglichkeit gegeben, so Team Stronach-Klubobmann Robert Lugar. Innenminister Sobotka setzt bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl auf ein “einfaches Wahlkuvert traditioneller Produktion”, wie es bis zum Jahr 2008 bzw. 2009 verwendet worden sei. Beauftragt damit wird nun wieder die Staatsdruckerei – ein privater börsennotierter Konzern, der schon früher für die Anfertigung von Wahldrucksorten verantwortlich war.

Der Weg zur Wiederholung der BP-Stichwahl

Im Folgenden die notwendigen Schritte, damit die ursprünglich für 2. Oktober geplante Wiederholung der Stichwahl verschoben werden kann:

– Gesetzesentwurf im Nationalrat: Für die Terminverschiebung muss das Bundespräsidentenwahlgesetz geändert werden. Notwendig dafür ist ein Beschluss des Nationalrats. Der Antrag (ob Regierungsvorlage oder Initiativantrag ist noch unklar) auf Änderung kann morgen, Dienstag, dort eingebracht werden – weil der Nationalrat praktischerweise zu einer Sondersitzung (auf Verlangen der FPÖ) zusammentritt.

– Ausschussberatungen: Der Antrag landet in der Folge im Verfassungsausschuss. Dieser hätte seine nächste reguläre Sitzung erst im Oktober, muss also wohl schnell einen neuen Termin finden, und zwar in den nächsten acht Tagen. Als wahrscheinlich gilt dem Vernehmen nach, dass er schon diese Woche zusammentritt.

– Beschluss im Nationalrat: Am 21. September tagt der Nationalrat das nächste Mal regulär. Diesen Termin nannte auch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) als Tag des möglichen Beschlusses des neuen Gesetzes. Danach muss noch der Bundesrat sein okay geben – Inkrafttreten könnte das Gesetz damit Ende September.

– Ausschreibung der Wahl, Stichtag, Wahltermin: Geht es nach Sobotka, soll der Stichtag für die Wahl neu festgelegt und damit auch das Wählerverzeichnis neu erstellt werden. Damit könnte ermöglicht werden, dass Personen, die seit dem ersten Wahlgang 16 Jahre alt geworden sind, nun doch wählen dürfen. Der neue Stichtag sowie der Wahltermin könnten mittels Sonderbestimmung direkt in die Gesetzesänderung geschrieben werden – dazu braucht es aber, im Gegensatz zur Verlegung alleine, eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit die Zustimmung entweder von FPÖ oder Grünen.

– Weitere Fristen bis zum Wahltag: Ein neuer Stichtag bedeutet, dass die Wahl knapp zwei Monate danach stattfindet. Denn 61 Tage sind der übliche Zeitraum zwischen Stich- und Wahltag. Mit dem bereits fixierten 4. Dezember ist ausreichend Zeit.

– Angelobung: Es wäre zwar äußerst knapp, doch streng genommen ginge sich eine Angelobung des neuen Bundespräsidenten noch heuer aus. Zuvor muss das amtliche Endergebnis verlautbart werden, was bei der ersten Stichwahl eine gute Woche nach dem Wahltag geschah; ab diesem Termin läuft noch die achttägige Frist für die Anfechtung der Wahl beim Verfassungsgerichtshof. Üblich ist ein solch gedrängter Zeitraum freilich nicht. Bisher wurden die Staatsoberhäupter im April (bzw. Mai bei Stichwahlen) gewählt und im Juli angelobt.

(APA/Red.)

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