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Telefonsprechstunde mit Patientenanwalt

Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf hält am Donnerstag eine telefonische Sprechstunde ab. Er ist von 14 bis 15 Uhr unter der Nummer 05522/81 5 53 erreichbar.

Anfragen sind auch per E-mail unter der Adresseanwalt@patientenanwalt-vbg.at möglich. Die seit vier Jahren bestehende Einrichtung versteht sich als vermittelnde Institution.

„Wir versuchen, im Wege der Verhandlung eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu findenÔ, erklärt Mag. Alexander Wolf. Gleichzeitig stellt er klar, dass der Patientenanwalt nicht als „Anwalt tätig wird, sondern die Parteien nach objektiver Prüfung der Sachlage bei der Erarbeitung einer Lösung unterstützt.

Große Akzeptanz Dies ist laut seinen Erfahrungen in den letzten Jahren gelungen. Wobei die Akzeptanz erfreulicherweise nicht nur von Patientenseite aus gegeben ist, sondern auch immer mehr Ärzte die Patientenanwaltschaft als modernes Streitbeilegungsinstrumentarium sehen.

Zuständig ist der Patientenanwalt für Fälle, welche Krankenhäuser und Pflegeheime betrifft. Nichts ausrichten kann Wolf vorderhand bei Zwistigkeiten mit Medizinern im niedergelassenen Bereich, bei Zahnbehandlungen und Versicherungen.

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