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Tödlicher Schuss auf Motorraddieb: Gutachten entlastet Polizisten

Nach dem tödlichen Schuss auf einen flüchtigen Motorraddieb in Wetzelsdorf (Bezirk Mistelbach) vom 8. August entlastet ein Gutachten den Polizisten.

Der Beamte habe den Schuss nicht in Tötungsabsicht abgefeuert, berichtete der “Kurier” am Freitag.

In dem Schießgutachten sei von einem “geringgradigen Fehlschuss” des Beamten die Rede. Der Polizist habe angegeben, auf die Hinterreifen des Motorrades gezielt zu haben, dieses hätte er um Zentimeter verfehlt. Das Gutachten stütze die Aussagen des Exekutivbeamten. Der 46-jährige Verdächtige wurde in den Rücken getroffen, er starb noch an Ort und Stelle.

Auch die Lichtverhältnisse in der Kellergasse – die Schüsse erfolgten um 4.20 Uhr Früh – seien laut Gutachten für einen gezielten Schuss ausreichend gewesen, so der “Kurier”. “Der Staatsanwalt wird den Schützen vermutlich nicht wegen Tötungsabsicht anklagen können. Ob und wann sich der Polizist vor Gericht verantworten muss, steht noch nicht fest”, hieß es in dem Bericht der Tageszeitung.

Die Ermittlungen rund um den Schusswaffengebrauch in dem Fall wurden der Staatsanwaltschaft Wien übertragen. Dies erfolgte unter dem Aspekt, den Anschein der Befangenheit zu vermeiden.

Ein Polizist hatte am 8. August auf einen flüchtigen Motorraddieb in Wetzelsdorf (Bezirk Mistelbach) geschossen. Der 46-jährige Verdächtige wurde dabei tödlich getroffen. Der Mann sei zunächst der Exekutive bei einer Kontrolle in Gaweinstal davongefahren, bei einem Anhalteversuch habe er erneut zu entkommen versucht. Dabei habe ein Beamte von seiner Dienstwaffe Gebrauch gemacht.

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