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Taxi-Gesetz: "Änderung nötig"

In Basel, Luzern und Schaffhausen können Taxiunternehmer den amtlichen Tarif bereits nach Belieben unterbieten: Der offizielle Tarif gilt nur als Höchstgrenze. | Taxitarife

Ein solches Modell fordert die Arbeiterkammer auch für Vorarlberg – auf dem aktuellen Tarifniveau. So könnte der Rabatt-Krieg zwischen Taxiunternehmen beendet werden – zum Vorteil des Konsumenten. „Warum gerade im Taxibereich kein Wettbewerb herrschen soll, ist nicht nachvollziehbar”, bezieht AK-Direktor Rainer Keckeis klar Stellung.

Prüfung ohne Aussicht

Landeshauptmann Herbert Sausgruber lässt derzeit durch das zuständige Fachreferat den Höchsttarif als Option juristisch prüfen – doch nach „VN”-Informationen ist schon jetzt klar, dass die aktuelle österreichische Gesetzeslage einen nach unten flexiblen Tarif wie in Teilen der Schweiz nicht zulässt.

„Meines Wissens gibt es in ganz Österreich keine Verordnung, welche einen Höchsttarif im Taxigewerbe vorschreibt. Dies dürfte auch gesetzlich nicht ganz unproblematisch sein”, gibt etwa der Taxitarif-Experte der Tiroler Wirtschaftskammer zu Bedenken.

Die Wiener Arbeiterkammer kämpft schon länger für eine Umstellung auf ein Höchsttarifsystem in der Taxibranche. AK-Verkehrsexpertin Doris Unfried ließ die Rechtslage prüfen: „Im Gelegenheitsverkehrsgesetz werden unter Paragraph 14 ,verbindliche Tarife‘ gefordert. Das heißt, dass die Tarife weder darüber noch darunter sein dürfen. Das Bundesgesetz muss also definitiv geändert werden, damit der Höchsttarif in Vorarlberg umgesetzt werden kann.”

Sie hat bereits konkrete Vorstellungen zum Höchsttarif: „Der Tarif soll weiterhin verbindlich im Taxometer mitlaufen, so ist auch keine große Umstellung nötig. Nach der Fahrt hat dann jeder Unternehmer die Möglichkeit, Rabatte zu gewähren. So sieht auch der Kunde, dass er nicht übers Ohr gehauen wird.”

WKO: „Aktueller Tarif”

Der Vorarlberger Taxi-Fachgruppenobmann in der Wirtschaftskammer (WKO), Anton Gantner, tritt auf die Bremse: „Der jetzige Tarif ist eine gerade, klare Lösung.” Er lehnt einen Höchsttarif ab. Schon jetzt können – vom Tarif gedeckt – bei Betriebsfeiern, Hochzeiten oder beim Schülerverkehr Sondertarife vereinbart werden. „Und bei Auslands- und Flughafenfahrten kann ohne hin jeder tun, was er will”, so Gantner. Die Wirtschaftskammer will Taxifahren über Qualität definieren: „Denn wenn es nur um den Preis geht, können sich Unternehmer im Billigsegment den Vorarlberger Taxilenker nicht mehr leisten, sondern muss günstigere Fahrer aus dem Ausland nehmen.”

Auf dem Weg zum Höchsttarif ist nun das Verkehrsministerium am Zug. Eine Stellungnahme ist für den heutigen Donnerstag angekündigt. Online-Taxitarifrechner für Vorarlberg: www.taxionline.at/sites/fahrpreis.php

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