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Taser-Gebrauch im Strafvollzug vorerst ausgesetzt

©© Stadtreporter
Das Justizministerium hat den Taser-Gebrauch im Strafvollzug vorerst ausgesetzt. Damit reagiert die Justiz auf den Protest von Menschenrechtsorganisationen gegen die Elektroschockpistolen sowie eine Einschätzung des Comite contre la torture.

Der UN-Ausschuss gegen Folter hatte den Taser-Einsatz als mögliche “Form von Folter” bezeichnet, der in bestimmten Fällen zum Tod führen könne.

Das Innenministerium hält demgegenüber die Taser für ein “probates Mittel” und will sie in speziellen Bereichen weiter verwenden. Wie Rudolf Gollia, der Sprecher des Innenministeriums, auf APA-Anfrage darlegte, stehen der Exekutive seit eineinhalb Jahren über 200 Stück zur Verfügung, die bisher 53 Mal eingesetzt wurden: “Stets als gelinderes Mittel vor einem Schusswaffengebrauch, um Angreifer angriffs- und widerstandsunfähig zu machen.” Dabei seien “keine Menschen zu Schaden gekommen”, betonte Gollia.

In dem heimischen Gefängnissen kam die in einem gerichtsmedizinischen Gutachten als “mindergefährlich” eingestufte Waffe, die kurze Elektroschocks von bis zu 50.000 Volt aussendet, im Vorjahr zweimal zum Einsatz. Obwohl auch die betroffenen Häftlinge – seit Start der “Probephase” im Jahr 2005 insgesamt acht – keine bleibenden gesundheitlichen Schäden davon trugen, hat sich Justizministerin Maria Berger (S) entschlossen, die Taser vorerst aus den Justizanstalten zu “verbannen”.

“Aufgrund der schweren Bedenken geht es darum, Alternativen zu finden. Es ist nach anderen Möglichkeiten zu suchen, jemanden bei Gefahr im Verzug außer Gefecht zu setzen, ohne ihn niederzustrecken”, meinte Thomas Geiblinger, der Sprecher der Justizministerin, am Donnerstag im Gespräch mit der APA.

Am Donnerstagnachmittag kamen zu diesem Zweck ein Gerichtsmediziner, ein Ballistiker, ein Vertreter der Vollzugsdirektion, mehrere Justizanstaltsleiter und Strafvollzugs-Experten im Palais Trautson zusammen, um in einer Arbeitssitzung geeigneten Ersatz für die Taser ausfindig zu machen.

Für Günter Kössl, den Sicherheitssprecher der ÖVP, ist der Entschluss der Justizministerin nicht nachvollziehbar. Er fordert “die sofortige Rücknahme” des Taser-Verbots. “Ist der Schutz von Leib und Leben der Strafvollzugsbediensteten der Justizministerin nicht mehr wichtig?”, fragte er sich in einer Presseaussendung.

Kössl habe “offensichtlich die jüngsten Entwicklungen verschlafen”, konterte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser umgehend und verwies auf die Feststellungen des UN-Ausschusses, Studien über die Gefährlichkeit des zur Debatte stehenden X26-Taser und vor allem auf mehrere Todesfälle in Nordamerika in Folge des Elektroschockwaffen-Gebrauchs.

Diese Todesfälle hätten “sekundäre Ursachen” gehabt und wären nicht unmittelbar auf den Taser zurückzuführen, hielt dem der Sprecher des Innenministeriums entgegen. “Der Getroffene ist etwa umgefallen und hat sich den Kopf an einer Kante oder am Gehsteig angeschlagen”, sagte Gollia.

Hierzulande würden ausschließlich speziell geschulte Beamte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgehen: “Während der Schusswaffengebrauch zu einer mittel- bis langfristigen Beeinträchtigung der Gesundheit führen kann, hat der Taser – effizient auf das Zeil gerichtet – nur eine kurze Beeinträchtigung der Gesundheit zur Folge.”

Der Elektroschocker wird ausschließlich in Polizeianhaltezentren bzw. von den Spezialeinheiten Cobra, Wega und der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität eingesetzt. Die Darstellung, es handle sich dabei um ein “Folterwerkzeug”, wies Gollia zurück: “Grundsätzlich wäre dann jede Waffe und jeder waffenähnliche Gegenstand als ein solches anzusehen. Auch ein Knüppel oder ein Holzscheit.”

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