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StVO-Novelle: Neue Regeln für Radfahrer und Fußgänger

StVO-Novelle mit neuen Spielregeln für Radfahren und Zufußgehen.
StVO-Novelle mit neuen Spielregeln für Radfahren und Zufußgehen. ©AP A(Symbolbild)
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bringen.

"Die Spielregeln stammen zum Teil noch aus den 1960er-Jahren", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz.

Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrradfahrer

Zukünftig wird beim Radverkehr unter anderem Rechtsabbiegen bei Rot oder Nebeneinanderfahren möglich sein, fußgängerfreundlichere Ampelschaltungen und neue Regeln an Öffi-Haltestellen kommen ebenfalls.

Im Zuge der StVO-Neuerungen werde es beim Radfahren in Zukunft auch möglich sein, die Einbahnen weitergehender zu nutzen, wenn diese ohne Parkplätze mindestens vier Meter breit sind und maximal Tempo 30 gilt. Die jeweilige Behörde muss sie dann verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern, außer sie begründet dass die Sicherheit nicht gegeben ist. Den Verkehr per Rad hob Gewessler besonders hervor, denn "wir sehen, dass Radfahren ein wesentliches Fortbewegungsmittel unserer Zukunft werden wird."

StVO-Novelle soll Verkehrswende bringen

Mit den Änderungen soll auch ein Beitrag zur Verkehrswende geschafft werden, sagte die Ministerin, denn "nach wie vor sind 40 Prozent aller Autofahrten kürzer als fünf Kilometer", eine Distanz die mit dem Fahrrad problemlos bewältigbar sei. ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger empfahl bei weiteren Distanzen das Elektrofahrrad und wies auf den neuen "Mindestabstand beim Überholen eines Radfahrers" als Teil der Novelle hin. Außerorts, etwa auf Landstraßen sind dann zwei Meter minimal notwendig, so Ottenschläger unter Hinweis auf die Sogwirkung, innerorts reichen 1,5 Meter - und man nehme auf die Vorgaben aufgrund der Infrastruktur Rücksicht, indem bei engen Gassen oder 30 km/h-Zonen Ausnahmen möglich seien.

Mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer

Aber, "ganz egal ob am Rad oder zu Fuß", für beide Möglichkeiten der aktiven Mobilität soll durch die Novelle mehr Platz geschaffen werden, um sicher unterwegs zu sein, erläuterte die Ministerin - und das gelte auch für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator und Kinderwagen. "Fußgänger und Fußgängerinnen sind wir ja alle", stellte Gewessler fest und nannte für diese "den Vorrang auf den Gehwegen", die Regelung an Öffi-Haltestellen - rechts von diesen befindliche Fahrzeuge müssen ausnahmslos stehenbleiben, solange Fahrgäste ein- und aussteigen -, und die fußgängerfreundlicheren Ampelschaltungen, mit schnelleren und längeren Grünphasen.

Fußgängerfreundlichere Ampelschaltung

Eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung sei "dringend notwendig", war auch der ÖVP-Verkehrssprecher überzeugt und nannte die einheitliche Lösung bei den Schulstraßen, die mit einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen wird als weiteren wichtigen Punkt. Ebenso werden große Lkw bald nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen können. Klimaschutzsprecher der Grünen, Lukas Hammer bezeichnete die aktive Mobilität als den "größten ungehobenen Schatz der Verkehrspolitik. "Viele Menschen haben einfach Angst", aber die Vision hinter der Novelle sei, dass alle die Möglichkeit haben, auf diese Bewegungsformen zuzugreifen - nicht nur die Mutigen.

Gewessler kündigte unter Hinweis auf die am vergangenen Mittwoch beschlossene Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) weitere Maßnahmen im Zuge des dritten Teilpakets gegen Raser an, wo dann auch die Möglichkeit der Fahrzeug-Beschlagnahme besprochen werden soll. Die Begutachtung der StVO-Novelle ist bis 1. Juni angesetzt.

ÖAMTC zur StVO-Novelle

In einer ersten Reaktion des ÖAMTC stellte dessen Verkehrsjurist Matthias Wolf fest, dass eine endgültige Bewertung der Novelle erst möglich ist, wenn der Entwurf vorliegt, trotzdem kritisiert der ÖAMTC-Experte die geplante Roteinbiege-Regel per Grünpfeil für Radfahrer: "Laut Statistik ereignet sich die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrenden an Kreuzungen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso gerade dort mit komplizierten Regeln noch mehr Unsicherheit geschaffen wird." Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) lobte hingegen die Neuerungen und bezeichnete sie als "längst überfälligen Schritt", denn so bekomme "Österreich endlich Regelungen, die in anderen europäischen Staaten schon lange gang und gäbe sind.

FPÖ ortet "Unsicherheitspaket"

Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) will hingegen umfassendere Maßnahmen für die Verkehrssicherheit, die Zahl der Verkehrstoten steige, Radfahrer und Fußgänger dürften nicht durch hohe Geschwindigkeiten oder Drogenlenker gefährdet werden und es brauche essenzielle Infrastrukturmaßnahmen. FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker ortete indes ein "Unsicherheitspaket", denn mit Rechtsabbiegen bei Rot oder dem Fahren gegen die Einbahn für Radfahrer "werden gefährliche Verkehrssituationen geradezu geschaffen und Unfälle provoziert", erklärte er. Und mit der Überholregel werde der "Keil zwischen die verschiedenen Gruppen von Verkehrsteilnehmern noch tiefer getrieben", denn die Ausführung sei in der Praxis "praktisch unmöglich".

(APA/red)

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