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Studiengebühren sollen auch an FH fallen

Die Studiengebühren sollen nicht nur an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (PH) fallen, sondern auch an den Fachhochschulen (FH). Das erklärte SP-Wissenschaftssprecher Josef Broukal Freitag Nachmittag gegenüber der APA.

Bei den FH sei die Sache “komplexer”, da sie nicht dem Bund gehörten, sondern verschiedenen Erhaltern. Jedenfalls soll im Nationalrat ein Entschließungsantrag verabschiedet werden, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, mit den FH-Erhalten diesbezüglich in Verhandlung zu treten. “Am Ende des Tages sollen auch FH-Studenten keine Studiengebühren zahlen”, sagte Broukal.

SPÖ, Grüne und FPÖ haben jedenfalls am Freitag jenen Antrag in den Nationalrat eingebracht, mit dem weitgehende Ausnahmen für die Studiengebühren, die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen in nicht-medizinischen Studien sowie eine Ausweitung der Studienplätze im Medizin-Bereich beschlossen werden sollen. “Die Studienbeiträge sind ein wesentlicher Hinderungsgrund ein Studium an einer Universität zu beginnen und erfolgreich zu absolvieren”, heißt es in der Begründung für den Antrag. Deshalb seien die Studiengebühren “für leistungswillige Studierende abzuschaffen”.

Konkret sollen laut dem Antrag alle Studenten aus Österreich und EU-Staaten, welche die vorgesehene Studienzeit pro Abschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten (an PH um nicht mehr als ein Semester), keinen Studienbeitrag zahlen müssen. Alle, die das nicht schaffen sowie Studenten aus Nicht-EU-Staaten (mussten bisher 726 pro Semester zahlen), müssen Studiengebühren in Höhe von 363 Euro bezahlen. Bei Krankheit, Schwangerschaft, für Betreuungszeiten von Kindern unter sieben Jahren, bei mehr als 50-prozentiger Behinderung sowie bei mindestens einer geringfügigen Beschäftigung sollen die Gebühren ebenfalls erlassen werden. Diese Regelungen sollen ab dem Sommersemester 2009 gelten.

Ebenfalls abgeschafft werden sollen die in Psychologie, Publizistik und Betriebswirtschaftslehre möglichen Zugangsbeschränkungen. Weiterhin bestehen bleiben sie in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin. Allerdings werden die drei Medizin-Unis verpflichtet, bei der Festsetzung der Zahl der Studierenden in einem Stufenplan jährlich mindestens 350 zusätzliche Anfängerplätze zur Verfügung zu stellen, so dass in Medizin und Zahnmedizin “bis zum Wintersemester 2011 in Summe 2.400 Studienanfängern die Aufnahme des Studiums möglich ist”. Derzeit gibt es 1.500 Anfängerplätze. Bei der Veterinärmedizin soll durch jährlich mindestens 30 zusätzlichen Plätzen die Zahl der Studienanfänger bis 2011 auf 360 gesteigert werden (derzeit 283). Die bisherige Quotenregelung im Medizinbereich – 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher, 20 für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger – soll weiter bestehen bleiben. Diese neuen Zugangsregelungen sollen mit 30. Juni 2009 in Kraft treten.

Der Antrag sieht auch einen gesetzlich fixierten Kostenersatz für diese Maßnahmen vor. So seien den Unis “die durch die Bestimmungen dieses Gesetzes entstehenden festgestellten und nachgewiesenen Mehrkosten auf dem Bundeshaushalt zu ersetzen”, heißt es. Zudem haben die Unis zusätzlich zur Universitätsfinanzierung aus Bundesmittel “Anspruch gegenüber dem Bund auf jenen Betrag”, welcher ihnen durch den Entfall der Studiengebühren entgeht.

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