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Studie: Section Control ist nicht legal

Section Control &copy ASFINAG
Section Control &copy ASFINAG
Aus Datenschutzgründen soll die zum Beispiel im Kaisermühlentunnel eingesetzte Geschwindigkeitsmessung nicht legal sein, so zumindest die Privatmeinung eines Juristen im Bundeskanzleramt.

Die „Section Control“ (Geschwindigkeitsermittlung auf Straßenabschnitten von mehreren Kilometern Länge durch Videoüberwachung) ist nach Ansicht des Verfassungsexperten Gerhard Kunnert nicht legal. Dies berichtet „Die Presse“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine Studie, die der Jurist im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramt in der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“ veröffentlicht habe. Es handle sich dabei aber um seine Privatmeinung, betonte Kunnert.

Heikel: Speicherung der Nummerntafeln

Dorn im Auge ist dem Juristen die Speicherung von Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge durch das System, unabhängig davon, ob sie die zulässige Geschwindigkeit überschreiten oder nicht. Laut Datenschutzgesetz (DSG) habe jede Privatperson jedoch ein Recht auf die Geheimhaltung „personenbezogener Daten“, worunter auch Kfz-Kennzeichen fallen. Die Behörden dürften daher ein Kennzeichen nur dann speichern, wenn das Auto tatsächlich zu schnell gefahren ist. Dass die Daten gesetzestreuer Autofahrer tatsächlich nach wenigen Minuten aus den Computern des Section-Control-Betreibers Asfinag gelöscht würden, sei nicht von Relevanz, weil sie erst gar nicht hätten aufgezeichnet werden dürfen. Zudem sei eine von drei Anlagen, jene auf der A10 (Tauernautobahn) bei Gmünd nicht vorschriftsmäßig beim Datenverarbeitungsregister gemeldet, kritisierte Kunnert.

Auch ÖAMTC kritisch

Kritik an der Section Control übte in der Zeitung auch Hans Zeger von der ARGE Daten. Bürger könnten ihre Rechte nur schwer wahrnehmen. Die Datenschutzkommission verurteile nämlich nicht nachweisbare Vergehen nicht. Zudem befürchtet Zeger, dass die Daten Begehrlichkeiten bei der Polizei für zweckfremde Verwendung wecken könnten. „Für sie wäre es ideal, mit Hilfe einer Section Control nach gestohlenen Fahrzeugen und Kennzeichen zu suchen“, sagte er der Zeitung. ÖAMTC-Jurist Martin Hofer sagte, er finde die Studie „sehr interessant“, bezweifle aber ebenfalls, dass man mit einer Beschwerde bei der Datenschutzkommission Erfolg haben würde. Sollte die Section Control großflächiger ausgebaut werden, würde auch der Autofahrerklub „auf die Bremse steigen“.

Klage ist im Laufen

Beim Verfassungsgerichtshof ist derzeit bereits eine Klage gegen die Section Control anhängig. Ein wegen Schnellfahrens im Wiener Kaisermühlentunnel bestrafter Autofahrer macht dabei geltend, dass die Geschwindigkeitsüberwachung gleichheitswidrig sei, weil sie kurzfristige Raser im Tunnel unter Umständen gleich oder sogar weniger stark bestrafe als Autofahrer, die konstant nur wenig über dem Geschwindigkeitslimit fahren. Für die Bemessung der Strafe wird bei der Section Control nämlich die Durchschnittsgeschwindigkeit auf dem gesamten Streckenabschnitt herangezogen. Die Geschwindigkeit wird errechnet, indem das Fahrzeug zu Beginn und zum Abschluss des Streckenabschnitts per Video erfasst und mit dem Kennzeichen im Computer registriert wird.

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