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Studentin starb in Margareten an CO-Vergiftung: Nachbar vor Gericht

Eine falsch angeschlossene Dunstabzugshaube soll in Verbindung mit einer Gastherme zum Tod einer Frau geführt haben
Eine falsch angeschlossene Dunstabzugshaube soll in Verbindung mit einer Gastherme zum Tod einer Frau geführt haben ©APA (Sujet)
Die unfachmännisch montierte Dunstabzugshaube eines 41-jährigen Mannes soll in Wien-Margareten zum Tod der über ihm wohnenden Nachbarin geführt haben. Deshalb hatte sich der Wohnungsmieter am Montag im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Seine Ehefrau saß neben ihm wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen auf der Anklagebank.
Beginn des Prozesses
Studentin tot gefunden

Die Ehefrau des 41-jährigen Angeklagten soll, so der Vorwurf, in Kenntnis der damit verbundenen Gefahren die Dunstabzugshaube beim Kochen verwendet haben. Die Studentin war am 27. April 2012 an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben.

Tod der Studentin in Margareten

Die Feuerwehr war damals an ihre Adresse in Wien-Margareten gerufen worden, weil Wasser aus der Wohnung der Studentin in das darunter liegende Geschoß tropfte bzw. floss. Als auf Klopfen an der Wohnungstür niemand öffnete, verschafften sich die Feuerwehrmänner Zutritt in die Wohnung und fanden die 27-Jährige bei geöffnetem Wasserhahn tot in der Badewanne.

Rasch wurde klar, dass die junge Frau an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben war, weil ein entsprechendes Messgerät der Feuerwehr einen signifikant hohen Wert anzeigte. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Nachbar der 27-Jährigen, ein gebürtiger Vietnamese, dafür zumindest mitverantwortlich.

Dunstabzugshaube falsch montiert

Denn der 41-Jährige hatte 2007 ohne Rücksprache mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung das Aluminiumrohr der Dunstabzugshaube mit dem Haus-Sammel-Kamin verbunden hatte. Bei gleichzeitiger Verwendung der Dunstabzugshaube und der Gastherme in der über ihm gelegenen Wohnung soll ein Überdruck im Sammelkamin entstanden sein, der über die im Badezimmer der Frau installierten Therme giftiges Kohlenmonoxid und -dioxid entweichen ließ.

Ehepaar plädiert auf “nicht schuldig”

Der Angeklagte und seine Ehefrau bekannten sich “nicht schuldig”. Seine Verteidigerin betonte, es sei “in der Bevölkerung leider nicht allgemein bekannt, dass dann man Dunstabzugshauben nicht an den Kamin anschließen darf”. Er habe sich beim Installieren des Behelfs gegen die Küchengerüche “gedacht, das macht nichts aus”, erklärte der 41-Jährige: “Ich habe ein Rohr gesehen. Ich habe gedacht, das ist der Luftschacht, der nach oben hinausführt, und habe es dort angeschlossen.”

Ob diese Installation tatsächlich kausal für den Tod der 27-Jährigen war, wird das weitere Beweisverfahren zeigen. Fest steht, dass in ihrer Wohnung bereits am 31. Oktober 2011 eine Abgasüberwachung ausgelöst worden war. Bei der Untersuchung ihrer Therme wurde damals festgestellt, dass die Pumpe stecken geblieben war und so einen Hitzestau bewirkt hatte. Danach wurde keine Störung mehr gemeldet, ein Service-Techniker fand knapp vor Weihnachten beim jährlichen Wartungs-Termin keine Unregelmäßigkeiten.

Starb Studentin wirklich am Co-Austritt?

Ein von Wiener Wohnen beigezogener Rauchfangkehrer entdeckte zwei Wochen nach dem Tod der Frau aber, dass die Abgasklappe der Therme schadhaft war, die beim Hauptkehrtermin im vorangegangenen Februar noch nicht beanstandet worden war. Es wurde für die Wohnung ein Heizverbot erlassen, da sich die Klappe nicht schließen ließ und so die Gefahr eines Abgaseintritts bestand.

Ein Sachverständiger muss nun klären, ob und inwieweit die defekte Klappe zum Unglück geführt haben könnte. Am besagtem Tag hatten für Ende April ungewöhnlich warme Temperaturen geherrscht. Die Verhandlung um den Fall aus Margareten wird am 11. April fortgesetzt.

(apa/red)

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