Im ersten Prozess gegen den Studenten in Krems war der Wahrspruch wegen Rechts- und Tatsachenirrtums ausgesetzt worden. Dem Studenten wird vorgeworfen, Anfang März einen 21-Jährigen von einer Brücke sechs Meter tief in den Kremsfluss gestoßen zu haben.
Student bei Sturz von Brücke schwer verletzt
Dabei erlitt der junge Mann schwere Verletzungen. Wie schon in der Verhandlung am 27. August wird sich der Student nicht schuldig bekennen und jegliche Tötungsabsicht bestreiten, teilte Verteidiger Erich Gemeiner mit.
Die Geschworenen hatten damals auf fahrlässige Körperverletzung entschieden, allerdings wurde der Wahrspruch ausgesetzt.
Prozess in Krems geht weiter
In der Folge wurde der Deutsche im September auf Antrag seines Verteidigers aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde ein, die wiederum vom Oberlandesgericht in Wien abgewiesen wurde.
Die Neuauflage des Prozesses ist für zwei Tage anberaumt worden. Ein Urteil sollte spätestens am Freitag fallen.
(apa/red)