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Strengere Strafen für "Cold Calling" gefordert

Den dahinter stehenden Call Centern drohten dabei kaum Strafen.
Den dahinter stehenden Call Centern drohten dabei kaum Strafen. ©Bilderbox/Symbolbild
Der Konsumentenschutzsprecher der SPÖ, Nationalratsabgeordneter (NAbg.) Johann Maier sagt jenen Telefonkeilern den Kampf an, die mit Gewinnversprechen oder angeblichen Vertragsabschlüssen, kriminelle Geschäfte treiben.

Am Freitag verlangte er bei einem Pressegespräch in Salzburg strengere Strafen für die in Fachkreisen “Cold Calling” genannten Gaunereien. “Die Höchststrafe von 58.000 Euro ist in Österreich noch nie ausgeschöpft worden”, kritisierte Maier.

„Cold Calling“ seit Jahren verboten

Die unerwünschten Anrufe seien laut § 107 des Telekommunikationsgesetzes seit Jahren verboten, sagte der Konsumentenschutzsprecher. Bis zu 15.000 Mal pro Tag werde bei Menschen in Österreich angerufen, um sie mit Tricks zum Rückruf auf teure Mehrwertnummern zu bewegen oder ihnen wertvolle personenbezogene Daten herauszulocken. Den dahinter stehenden Call Centern drohten dabei kaum Strafen. “In Österreich sind 2011 bei 4.021 Anzeigen nur Geldstrafen von insgesamt rund 41.700 Euro verhängt worden. In Deutschland oder Italien sind die Strafen wesentlich höher”, argumentierte Maier.

Ö: Nur knapp 150.000 Euro Strafgeldern in zwei Jahren

So wären in Deutschland in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 7,3 Mio. Euro an Bußgeldbescheiden ausgestellt worden. In Österreich sind im gleichen Zeitraum nur 146.500 Euro an Strafgeldern für “Cold Calling” zusammengekommen. Geht es nach Maier, dann sollte es in Österreich für diese Form des Telefonterrors eine Mindeststrafe von 10.000 Euro geben. Auch eine weitere Erhöhung der Maximalstrafe kann sich der Abgeordnete vorstellen.

Betroffenen Österreichern, die noch solchen unerwünschten Keilereien oft mit Mahnungen oder Rechtsanwaltsschreiben konfrontiert sind, rät Maier eines: “In keinem Fall zahlen.” (APA)

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