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Strengere Regelungen für Flüchtlinge

Auffallend beim neuen Asyl-Begutachtungsentwurf sind vor allem die schärferen Schubhaftregelungen. U.a. wird verunmöglicht, sich über einen Hungerstreik aus der Haft freizupressen. Stärker bekämpft werden auch Schlepperei und Scheinehen.

Die Begutachtungsentwürfe für die neuen Asylregelungen sind fertig und werden am Montag ausgesendet. An den schon davor bekannt gewordenen Neuerungen hat sich kaum noch etwas geändert.


Die bisherigen Ausnahmen für traumatisierte Flüchtlinge werden eingeschränkt. Asylwerber aus so genannten Dublin-Staaten (jeweils der Staat zuständig, in dem der Flüchtling den Dublin-Raum – zumeist EU-Staaten – betreten hat) werden künftig an die erst zuständigen Länder überstellt und ihre Anträge nicht mehr automatisch angenommen. Ausgenommen sind nur Personen, die aus medizinischer Sicht nicht überführt werden können, z.B. Schwangere oder Schwerkranke. Für sie wird das Verfahren auch dann in Österreich durchgeführt, wenn eigentlich ein anderes Dublin-Land zuständig wäre.


Eine Einschränkung, die der EU-Statusrichtlinie entspricht, gibt es bei den Asylgründen. Kein Motiv für Asylgewährung besteht künftig mehr, wenn sich im Herkunftsland Flüchtlingsgebiete befinden, in die er sich risikolos zurückziehen könnte. Dies könnte etwa bei Tschetschenen relevant sein, die derzeit eine der größten (anerkannten) Asylwerber-Gruppen in Österreich ausmachen.


Die Möglichkeit zur Zwangsernährung während der Schubhaft wird damit begründet, dass sich derzeit pro Jahr gut 1.000 Personen durch Hungerstreiks freipressen. Erheblich ist der finanzielle Aufwand. 3.000 Euro pro Tag Zwangsernährung sind veranschlagt.

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