“Solange diese Gasse besteht – also jahrzehntelang – wird und wurde dort nicht parallel sondern schräg zum Fahrbahnrand geparkt. Dies insbesondere da genug Verkehrsfläche zur Verfügung steht und außerdem die zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten seit Autofahrergenerationen unbeanstandet für vier nebeneinander parkende Fahrzeuge locker gereicht hat und benützt wurde”, schrieb Leserreporter Thomas G. in seiner E-Mail an VIENNA.AT. Er glaubt, dass die plötzliche Strenge der Weißkappler mit der “windigen Idee der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung” zusammenhänge. Erst seit Anfang April werde in der Hamiltongasse in Wien-Penzing “rigoros abgestraft” – das “Gewohnheitsrecht” der Anrainer ist “scheinbar obsolet”, so G..
Waren Weißkappler tatsächlich zu streng?
In §23 der Straßenverkehrsordnung heißt es: “Der Lenker hat das Fahrzeug zum Halten oder Parken unter Bedachtnahme auf die beste Ausnützung des vorhandenen Platzes so aufzustellen, dass kein Straßenbenützer gefährdet und kein Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder am Wegfahren gehindert wird. Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen.” Da in der Hamiltongasse keine Bodenmarkierungen anzeigen, dass es sich um Schrägparkplätze handelt, ist die rechtliche Lage eindeutig: Der Weißkappler war nicht (zu) streng – vielmehr muss man davon ausgehen, dass seine Kollegen, die vor April für das Gebiet zuständig waren, eher mal ein Auge zugedrückt haben, sofern dort überhaupt kontrolliert wurde.