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Streit um Millionenerbe in Dornbirn - Holländer will kämpfen

Der Streit um ein Millionenerbe in Dornbirn geht auch ein halbes Jahr nach der Exhumierung des vermeintlichen Erblassers weiter. Gestützt auf eine DNA-Analyse hat das Bezirksgericht Dornbirn nun festgestellt, dass der Holländer, der seit Jahren um einen Teil des Erbes streitet, nicht der leibliche Sohn des Mannes ist. Dieser bezweifelt aber, ob dem Test der richtige Leichnam zugrunde gelegt wurde.


Es gebe einige Ungereimtheiten, berichteten am Dienstag Vorarlberger Medien. Zum einen sei die Exhumierung des 2007 verstorbenen Dornbirners nicht wie üblich gefilmt worden, zum anderen sei der Leiter der Friedhofsverwaltung in Dornbirn-Hatlerdorf als früherer Mitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn und Bekannter der Kinder des Verstorbenen persönlich in die Sache verwickelt. Aus diesem Grund beantragte der Holländer einen weiteren Abgleich der untersuchten Knochen mit den DNA-Proben der Kinder des Exhumierten. Dieser Antrag wurde jedoch vom Bezirksgericht Dornbirn zurückgewiesen.

Aufgeben will der vermeintliche Sohn und damit auch Erbberechtigte aber nicht. Sein Anwalt kündigte an, man werde den Beschluss in nächster Instanz bekämpfen.

Zur Vorgeschichte: Der Dornbirner verstarb 2007, sein Erbe von mehr als zehn Millionen Euro ging an seinen Sohn und seine Tochter. Seit mehreren Jahren wollte der Holländer nachweisen, dass er ebenfalls ein leiblicher Sohn des Verstorbenen ist. Der “angebliche” Sohn wurde 1970 in Vorarlberg geboren und wuchs als Adoptivkind in Holland auf. 2008 führte ihn die Suche nach seiner Herkunft nach Vorarlberg. Immer wieder behauptete er vehement, ein Sohn des verstorbenen Dornbirners zu sein, persönliche Recherchen hätten dies ergeben.

Die beiden Kinder des Dornbirners wollten von einem unehelichen Sohn ihres Vaters zu keiner Zeit etwas wissen. Der Niederländer hatte den Sohn gar beschuldigt, ihn mit dem Tod bedroht zu haben, sollte er die Exhumierung weiter vorantreiben. Anfang September wurde dieser vom Landesgericht Feldkirch allerdings aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Es hatte für die angebliche Drohung keine Zeugen gegeben.

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