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Streit um Kiosk: "Würstl Wolf" gewann Klage gegen Stadt Salzburg

Der Magistrat ließ den Imbissstand von "Würstl Wolf" am 13. August 2010 abreißen.
Der Magistrat ließ den Imbissstand von "Würstl Wolf" am 13. August 2010 abreißen. ©SALZBURG24
Etappensieg für den Betreiber eines Würstelstandes in der Stadt Salzburg: Wolfgang R. - besser bekannt auch als "Würstl Wolf" - hatte sich gegen die Räumung seiner Imbiss-Bude wegen der Errichtung eines Kreisverkehrs gewehrt und ist vor Gericht gezogen.
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Ein Salzburger Zivilrichter gab dem Kläger jetzt recht. Die Stadtgemeinde “muss den ursprünglichen Zustand wieder herstellen”, steht in dem Urteil vom 6. Juli. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Die Stadt werde Berufung einlegen, erklärte deren Rechtsvertreter Hartmut Ramsauer am Freitag gegenüber der APA.

Stadt muss Prozesskosten begleichen

Die Stadt Salzburg wurde auch zum Ersatz der Prozesskosten in der Höhe von rund 3.300 Euro verpflichtet. Der Kreisverkehr bei der Science City an der Schillerstraße im Stadtteil Itzling ist bereits fertiggestellt. Der Magistrat ließ den Imbissstand von “Würstl Wolf” am 13. August 2010 abreißen.

Würstl Wolf im Septmeber 2009 enteignet

Eigentümerin der Grundfläche ist das Linzer Unternehmen Vivatis Capital Services. Die Enteignung der Fläche erfolgte durch einen Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 2. September 2009. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Enteignung im Oktober 2011 allerdings mit der Begründung aufgehoben, dass das gesamte Grundstück enteignet worden sei und nicht nur jene Fläche, für die der Kreisverkehr vorgesehen war. Daraufhin brachte Wolfgang R. am 7. November 2011 eine Unterlassungs-Klage beim Landesgericht Salzburg ein. Eine Verhandlung dazu fand im März 2012 statt.

Kreisverkehr wird weiterhin bestehen bleiben

Der Kreisverkehr werde aber weiterhin bestehen bleiben, heißt es seitens der Stadt. Der Verwaltungsgerichtshof habe eine Enteignung ja grundsätzlich als rechtens erachtet. Der Anspruch auf Unterlassung bestehe nur solange, bis ein neuer Enteignungsbescheid der Landesregierung vorliege. Darin werde dann festgehalten, dass das Grundstück im Umfang des Kreisverkehrs zu enteignen sei, erklärte Rechtsanwalt Ramsauer.

Der Jurist bezeichnete die Klage des Salzburgers als “Schikane”, er werde dies auch in der Berufung an das Oberlandesgericht Linz (OLG) ausführen. Bis zur Entscheidung des OLG werde der neue Enteignungsbescheid dann vorliegen, sagte Ramsauer.

Enteignung als Eingriff in Mietrecht

“Würstl Wolf” Wolfgang R. hatte das Grundstück, auf dem sein Kiosk stand, von Vivatis Capital Services gemietet. Die Enteignung der Fläche sah er als Eingriff in sein Mietrecht. Da der Enteignungsbescheid des Landes nicht rechtskräftig ist, ist das Mietrecht des Klägers nach wie vor aufrecht. Die Enteignung des Imbisstandes selbst, der Wolfgang R. gehörte, sei allerdings schon längst rechtskräftig, sagte Rechtsanwalt Ramsauer. (APA)

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