AA

Strafverfahren gegen Hans-Peter Martin eingestellt

Der Europa-Abgeordnete Hans-Peter Martin, gegen den das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF im Dezember 2004 wegen angeblicher Malversationen bei der Verrechnung seiner Sekretariatszulagen Anzeige erstattet hatte, muss sich in dieser Sache nicht vor Gericht verantworten.

Wie die Staatsanwaltschaft Wien am Donnerstagnachmittag bekanntgab, wurde das diesbezügliche Strafverfahren gegen Martin eingestellt. „Auf Basis der OLAF-Erhebungen sowie der Ermittlungen des Wiener Straflandesgerichts Wien konnte nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären“, stellte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, fest. Auch ein zweckwidrige Verwendung der ausbezahlten Zulagen sei Martin nicht nachzuweisen gewesen.

Martin war im Zusammenhang mit zwischen 1999 und 2004 bezogenen Sekretariatszulagen in den Verdacht geraten, diese auf strafrechtlich bedenklichem Weg vom EU-Parlament erlangt zu haben. Wie sich für die Wiener Anklagebehörde nun jedoch herausstellte, hatte Martin zwar bei einigen Anträgen nicht immer den Formvorschriften entsprochen: So hätte er beispielsweise die Auszahlung ihm an sich zustehender, aber nicht gänzlich aufgebrauchter Beträge im Folgejahr neuerlich mit einem separaten Antrag begehren müssen. Wäre Martin allerdings nicht „schleißig“ vorgegangen, wären ihm die gegenständlichen Summen wohl ohne gröbere Einwände überwiesen worden, so dass sich keine Belege für die vermuteten unredlichen Machenschaften finden ließen.

In Bezug auf die angeblich zweckwidrige Mittelverwendung fanden sich für die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, die diese Behauptung erhärten hätten können. „Das Strafverfahren ist somit beendet“, zog Jarosch zumindest den innerösterreichischen Schlussstrich unter die Causa.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Strafverfahren gegen Hans-Peter Martin eingestellt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen