Mit der Begründung, er habe Wehrmachtsdeserteure pauschal verurteilt, wurde Kampls Antrag auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung abgewiesen.
Auch die begehrte Entschädigung bekam er nicht zugesprochen. Dafür wurden ihm die gesamten Verfahrenskosten auferlegt. Sein Anwalt Michael Sommer legte volle Berufung ein.
Kampl hatte am 14. April 2005 im Bundesrat mit einer sechsminütigen Rede für Aufsehen gesorgt, in der er Wehrmachtdeserteure zum Teil Kameradenmörder nannte und eine brutale Naziverfolgung nach 1945 beklagte. Anfang Mai erschien im profil ein Artikel, der sich mit verharmlosenden Äußerungen über die NS-Zeit auseinander setzte. Dieser war mit einem Foto Kampls und der darunter befindlichen Textzeile Wehrmachtsdeserteure sind Kameradenmörder versehen.
“So nicht gesagt”
Kampl leitete darauf hin gerichtliche Schritte ein: Er habe das so nicht gesagt, sondern mittels der Worte zum Teil sehr wohl differenziert. Man habe ihn unvollständig wieder gegeben, daher stehe ihm nach dem Mediengesetz eine Entschädigung zu.
Richter Friedrich Forsthuber sah das anders, nachdem er die gesamte Rede an Hand der stenografischen Protokolle analysiert hatte:
In Wahrheit ist das eine ziemlich pauschale Verurteilung von Wehrmachtsdeserteuren als Kameradenmörder.
Kampls Redefluss sei gerade zu stakkatoartig erfolgt, so dass das zum Teil fast untergeht. Die von Kampl behauptete Differenzierung sei nur eine scheinbare. Kampl habe den Großteil, zumindest einen signifikanten Anteil der Wehrmachtsdeserteure als Mörder hingestellt: Das ist historisch unhaltbar, so Forsthuber.