Von: Christiane Eckert
Verteidigern Astrid Nagel ist oft konfrontiert mit den unliebsamen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung. Es geht nicht um Haft- oder Geldstrafen, sondern um die vielen anderen Konsequenzen, die Verurteilungen nach sich ziehen können. Dazu gehört beispielsweise das Abnehmen des Reisepasses. Wer Taxifahren oder als Zusteller arbeiten möchte, hat schon das erste Problem. Weiters der Führerschein. Hier unterstellt der Gesetzgeber Unzuverlässigkeit, wenn man beispielsweise bei seiner Straftat ein Auto benutzte. Also ein Einbrecher, der durchs Land fuhr und Einbrüche verübte. Ein Führerschein schafft „erleichternde Umstände, welche die Begehung von Straftaten begünstigt“, meint das Führerscheingesetz.
Gewerbe und Konzessionen
Auch wer als Vorbestrafter eine Imbissbude oder ein ähnliches Gewerbe starten will, wird Mühe haben, denn auch hier gibt es massive Einschränkungen. Mehr als drei Monate Haft oder mehr als 180 Tagessätze und das Thema „Gewerbe“ ist vom Tisch. Wer als Bergführer oder Campingplatzinhaber eine Konzession will, darf strafrechtlich nicht allzu viel auf dem Kerbholz haben, sonst sieht es schlecht aus. „Die Einschränkungen gelten nicht für immer, dennoch stellen sie zusätzlich zur Gerichtsstrafe eine entscheidende Konsequenz dar, die meine Mandanten oft stark belasten“, gibt Nagel abschließend Auskunft.
(Red.)