Der 61-Jährige wurde nun wegen übler Nachrede zu einer Geldbuße von 7.000 Euro (100 Tagessätze a 70 Euro) verurteilt, die ihm Richter Bruno Weis unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachsah.
Hofbauer hatte in seinem Buch „Unsere Klestils“ ein altes Gerücht aufgegriffen, wonach Bundespräsident Klestil seine spätere zweite Ehefrau Margot Löffler-Klestil zu einer Abtreibung in die Niederlande geschickt haben soll. „Die Frage einer Abtreibung hat mit dem öffentlichen Leben überhaupt nichts zu tun“, stellte der Richter in der Urteilsbegründung fest. Die Verteidigung hatte damit argumentiert, auch der höchstpersönliche Lebensbereich des Staatsoberhaupts sei von öffentlichem Interesse und Klestil wäre von sich aus mit seinem Privatleben in die Öffentlichkeit gegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Hofbauer bat um drei Tage Bedenkzeit.