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Strafantrag gegen Polizisten

Nun ist der Prozesstermin gegen jenen Postenkommandanten aus dem Bezirk Bregenz, der eine junge Kollegin erniedrigt haben soll, festgesetzt worden. "Es liegt bereits ein Strafantrag wegen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung vor", bestätigt Gerichtssprecher Reinhard Flatz den "VN".

Dem 50-jährigen Unterländer droht bei Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr, nach dem Gerichtsverfahren entscheidet die Disziplinarkommission über dienstrechtliche Folgen. Wie ausführlich in den „VN“ berichtet, wird dem Mann vorgeworfen, seine etwa 20-Jährige Kollegin gebissen, in der Toilette eingesperrt und an den Haaren gezogen zu haben. Der Prozess findet am 3. Oktober am Landesgericht Feldkirch statt. Umstritten ist die nicht erfolgte Suspendierung des Mannes durch Landespolizeikommandant Manfred Bliem. „Mit der Suspendierung hat der Beamte jahrelang zwei Drittel seines Gehaltes – ohne einen Handstreich zu arbeiten. Warum soll ich ihn jetzt nach Hause schicken, wenn ich eine Verwendung für ihn habe? Für mich ist klar, dass der Kerl arbeiten soll“, sagt Bliem.

Suspendierung möglich

Während es bislang hieß, eine Suspendierung sei nun nicht mehr möglich, entgegnet Rudolf Gollia vom Innenministerium: „Eine vorläufige Suspendierung durch den Landespolizeikommandanten ist auch jetzt möglich.“ Zuletzt hatte Ministerin Maria Fekter die nicht erfolgte Suspendierung als Fehler bezeichnet. Bliem zu den „VN“: „Das stimmt, es kann jederzeit suspendiert werden – nur gibt es Hemmnisse. Die Entscheidung ist gefallen, als die Fakten bekannt waren. Nun hätte der Beamte sehr gute Chancen auf Erfolg, wenn er gegen eine Suspendierungsentscheidung vorgeht.“ Auch lägen keine neuen Fakten vor, „außer dass die nicht erfolgte Suspendierung öffentlich sehr kritisiert wird, auch von Politikern. Aber das ändert an den Fakten nichts.“

Der Prozess gegen einen jungen Postenpolizisten, der angeblich seine Freundin gewürgt hat, findet bereits am 19. September statt, erklärte Landesgerichtssprecher Reinhard Flatz am Dienstag auf APA-Anfrage.

Der junge Postenpolizist aus dem Bezirk Bregenz darf bis zur gerichtlichen Klärung des Falles keinen Dienst in Uniform mehr verrichten. Am 19. September muss er wegen des Verdachts auf Körperverletzung vor Gericht erscheinen.

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