Strache pochte auf Unschuldsvermutung bei Scheuch
Scheuch habe sich da sicher nicht geschickt ausgedrückt, doch Tatbestand gebe es auch keinen, betonte der FPÖ-Obmann. Strache meinte auch, Scheuch werde die “Konsequenzen” ziehen, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliege – ohne zu konkretisieren, ob er sich im Falle einer Bestätigung des Rechtsspruchs den Rücktritt Scheuchs erwarte.
Welche Konsequenzen genau das sein sollen, wollte er zum jetzigen Zeitpunkt nicht erörtern, meinte Strache. Auch auf Nachfrage war ihm nicht zu entlocken, ob Scheuch im Falle einer Verurteilung jedenfalls zurücktreten sollte, auch wenn das Strafausmaß keinen automatischen Amtsverlust bedeuten würde. Solche Fragen werde primär “seine Partei” zu beurteilen haben, “da greife ich nicht vor
Rücktrittsforderungen von Bundespräsident Fischer und Nationalratspräsidentin Prammer vom Montag bezeichnete Strache als “nicht ganz durchdachte Wortmeldung”, aber “ich verstehe Emotionen in diesen Fragen”. Solange das Verfahren gegen Scheuch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei, gelte die Unschuldsvermutung, hielt Strache fest: “Rücktrittsaufforderungen sind unzulässige Vorverurteilungen.”
Die Rufe nach einem Rücktritt werden hingegen immer lauter. Der Zweite Nationalratspräsident Neugebauer (ÖVP) hält einen Rücktritt Scheuchs für geboten. Er habe “kein Verständnis, dass jemand, der verurteilt ist, eine hohe Staatsfunktion hat,” sagte Neugebauer im ORF. Er plädierte für einen automatischen Amtsverlust für Minister oder Abgeordnete schon bei kürzeren Haftstrafen.
Auch ÖVP-Klubobmann Kopf fordert, dass Scheuch sein Amt zurücklegen soll. “Man muss sich nur anschauen, weswegen unlängst ein deutscher Bundespräsident (Christian Wulff, Anm.) zurückgetreten ist und dass jetzt der Kärntner LH-Stellvertreter selbst nach einer – zwar nicht rechtskräftigen, aber doch einer – bedingten Gefängnisstrafe nicht daran denkt. Bei ihm ist sicherlich der Zeitpunkt gekommen.”