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Strache darf bei Wien-Wahl antreten

Offenbar darf Heinz-Christian Strache zur Wien-Wahl 2020 antreten.
Offenbar darf Heinz-Christian Strache zur Wien-Wahl 2020 antreten. ©APA
Offenbar wird der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der nun als Spitzenkandidat des "Team HC Strache" bei der Wien-Wahl fungiert, nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Dies hat die Bezirkswahlbehörde bei einer Sitzung am Montagabend entschieden.

Die Kleinstpartei "Wandel" sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler haben beantragt, dass Strache aus dem Register entfernt wird, da sie daran zweifeln, dass er seinen Lebensmittelpunkt wie angegeben in Wien hat. Darüber hat nun die Bezirkwahlbehörde, in der alle Fraktionen vertreten sind, entschieden. Dem Vernehmen nach endete die Sitzung mit sechs gegen drei Stimmen für den Verbleib Straches im Wählerverzeichnis.

"Team HC Strache" bei Wien-Wahl zugelassen

Mittlerweile wurde bestätigt, dass abgelehnt wurde, Strache zu streichen.

In der Angelegenheit gibt es noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der "Wandel" hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da man eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können.

Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis.

Wien-Wahl: Behörde bestätigt Antritts-Erlaubnis für Strache

Das Rathaus hat am Dienstag bestätigt, dass der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird. Einen entsprechenden Antrag hatte unter anderem die Kleinpartei "Wandel" eingebracht. Er fand in der Bezirkswahlbehörde, in der die Bezirksparteien vertreten sind, keine Mehrheit.

Das Team HC zeigte sich am Dienstag erfreut über die Entscheidung. Wie Klubobmann Karl Baron und Generalsekretär Christian Höbart in einer Pressekonferenz berichteten, hat nur die FPÖ im Bezirk für eine Streichung Straches votiert. Das Gremium besteht in der Landstraße aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, drei davon werden von der FPÖ nominiert.

Baron: Strache der "absolute Urwiener"

Der Wiener Team-HC-Klubchef Karl Baron ortete eine "Diffamierungskampagne nach der anderen" gegen Heinz-Christian Strache. Die Wahlbehörde habe entschieden, das "absurde Verlangen" sei abgelehnt worden. Strache habe natürlich seinen Lebensmittelpunkt in Wien: "Wer wenn nicht er." Er sei in Wiengeboren und hier zur Schule gegangen - somit der "absolute Urwiener".

Alle Parteien hätten dies eingesehen, nur die FPÖ nicht. "Hier spricht nichts anderes als die pure Angst", konstatierte Baron. Die Freiheitlichen wollten nicht gegen Strache antreten. Man werde, so zeigte man sich überzeugt, ein zweistelliges Ergebnis einfahren und auch die FPÖ überholen.

Team-Generalsekretär Christian Höbart beklagte "üble Verleumdungen". Diese würden auch die Privatsphäre Straches nicht verschonen. Das zeige sich bei der sogenannten Spesenaffäre. Die Belege seien von der FPÖ stets abgenickt worden, und private Ausgaben habe Strache auch selbst bezahlt, versicherte Höbart.

Meldedebatte als "Sommerlochthema"

Die Meldedebatte sei ein "Sommerlochthema". Die Wahlbehörde habe nun aber klar entschieden, freute er sich. Die Anpatzversuche mit "Silberstein-Methoden" würden nun in sich zusammenbrechen. Gleichzeitig würden sie aber auch für mehr Zustimmung sorgen: "Ich darf ihnen sagen, dass die Solidarität für HC Strache wächst und wächst."

Man werde mit Strache einen fairen und inhaltlichen Wahlkampf führen, versprach er. Höbart appellierte auch an die politischen Gegner, die Schmutzkübel nun "im Schrank" stehen zu lassen.

Die Liste "Wandel", die die Behörde als erste mit dem Wohnsitz Straches beschäftigte, will die Entscheidung anfechten. "Vermutlich aus reiner Wahltaktik, damit Strache der FPÖ Stimmen abnimmt, haben SPÖ, Grüne und ÖVP Straches Lügengeschichten ihren Sanktus gegeben", hieß es dazu heute in einer Aussendung.

"Fragwürdige juristische Argumentationsketten"

Man habe die Entscheidung gestern erhalten und sehe darin "fragwürdige juristische Argumentationsketten". Es würden dort "Geschichten aufgetischt", die im völligen Gegensatz zum öffentlichen Bild der Familie Strache stehen würden. Dem Vernehmen hat das Paar angegeben, getrennt zu leben.

Beim Team Strache wollte man derartige Angaben heute nicht kommentieren. Zum Privatleben Straches wolle man sich nicht äußern, hieß es. Strache selbst hat an der Pressekonferenz nicht teilgenommen.

"Wandel" kann Beschwerde einbringen

Über die (binnen zwei Tagen nach Zustellung einzubringende) Beschwerde von "Wandel" gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde muss - binnen vier Tagen nach Einlagen - das Verwaltungsgericht Wien entscheiden. Dagegen gibt es dann kein Rechtsmittel mehr. Am 28. August schließen die Stadt- und die Bezirkswahlbehörden die Wahlvorschläge ab und veröffentlichen sie. Dann sind die Kandidaturen fix.

Keine Auswirkungen auf Straches Kandidatur wird das bei der MA 62 - nach einer Sachverhaltsdarstellung von "Wandel" - laufende Verfahren haben, erläuterte ein Sprecher auf APA-Anfrage. Denn diese Entscheidung wird erst später erfolgen, rückwirkende Änderungen würden sich dadurch nicht ergeben.

(APA/Red.)

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