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Stoiber: Härtere Strafe bei Gotteslästerung

Eine Verschärfung der Strafen für Gotteslästerung hat der bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber gefordert. Das sagte der CSU-Chef gegenüber der "Bild"-Zeitung.

Er werde dies im Juli beim Integrationsgipfel mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel vorbringen: „Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist.“ Die Kirchen in Deutschland reagierten unterschiedlich auf den Vorstoß Stoibers.

Der CSU-Vorsitzende nannte den Paragrafen 166 des Strafgesetzbuchs „völlig stumpf und wirkungslos, weil er eine Bestrafung nur dann vorsieht, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist und Aufruhr droht“. Wer bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrample, müsse mit Konsequenzen rechnen – in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Der CSU-Chef argumentierte, der Streit um die Mohammed-Karikaturen zeige auf alarmierende Weise, wohin die Verletzung religiöser Gefühle führen könne.

Die Deutsche Bischofskonferenz bezog eine ausweichende Position zu Stoibers Vorstoß. Es gebe dazu keine Haltung der katholischen Bischöfe, sagte eine Sprecherin in Bonn. Ein Sprecher von Kardinal Karl Lehmann erklärte in Mainz, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz werde sich zu dem Vorschlag nicht äußern.

Dagegen begrüßte der Sprecher des Erzbistums München und Freising, Winfried Röhmel, den Vorstoß Stoibers. Auch die bayrischen Bistümer seien der Auffassung, dass das Religiöse besser geschützt werden müsse. Die Politik sei an dieser Stelle zum Handeln aufgefordert. Ob dazu das Strafgesetzbuch verschärft werden müsse, bleibe aber offen. Röhmel verwies darauf, dass das Erzbistum versucht hatte, die umstrittene MTV-Serie „Popetown“ mit einer Einstweiligen Verfügung zu stoppen. Dies sei vor Gericht gescheitert.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) lehnte hingegen härtere Strafen für Gotteslästerung ab. „Wir sehen keine Gründe für die Verschärfung des Strafrechts“, sagte die EKD-Kulturbeauftragte Petra Bahr. Die Rechtsprechung sei bisher sensibel mit blasphemischen Handlungen umgegangen.

Bahr fügte hinzu, die Regelung im Strafgesetzbuch, nach der die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden könne, reiche völlig aus. Die Richter hätten bisher „in einer Verantwortung, die die Evangelische Kirche sehr begrüßt“, geurteilt. Der Staat sei zudem gar nicht in der Lage zu „entscheiden, was blasphemisch ist und was nicht“. Im Zusammenhang mit der Diskussion um „Popetown“ vertraue die Kirche „auf die ethischen Selbstbindungskräfte“ von Presse und Werbung.

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