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Steyrer Heckenschütze war bei Tat unzurechnungsfähig

Nach einem psychiatrischen Gutachten sei davon auszugehen, dass der Mann unzurechnungsfähig war und als gefährlich einzustufen ist.
Nach einem psychiatrischen Gutachten sei davon auszugehen, dass der Mann unzurechnungsfähig war und als gefährlich einzustufen ist. ©APA/Philipp Roithmaier
Der Heckenschütze, der im März vom Balkon eines Mehrparteienhauses in Steyr gefeuert und einen Polizeihund erschossen hat, war wahrscheinlich unzurechnungsfähig. "Davon ist auszugehen", bestätigte Staatsanwaltschafts-Sprecher Guido Mairunteregg einen Bericht des ORF-Radios Oberösterreich.
Heckenschütze in U-Haft
Bilder vom Amokläufer

Die Staatsanwaltschaft werde “mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stellen”.

Heckenschütze unter Tabletten- und Alkoholeinfluss

Der 51-jährige Heckenschütze verweigere bis dato alle Aussagen, sagte Mairunteregg. Eine Blutanalyse ergab, dass er zum Tatzeitpunkt Alkohol und Tabletten zu sich genommen hatte. Nach einem psychiatrischen Gutachten sei davon auszugehen, dass der Mann unzurechnungsfähig war und als gefährlich einzustufen ist. Derzeit befinde er sich in vorläufiger Anhaltung, dem Pendant der Untersuchungshaft, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht wird.

Einsatzkommando Cobra beendet Anmoklauf

Der Verdächtige hatte am 19. März mit einem Kalaschnikow-Nachbau wahllos rund 20 Schüsse abgegeben. Nach etwa 90 Minuten beendete das Einsatzkommando Cobra den Amoklauf. Die Beamten drangen in das Gebäude ein, wo ihnen der Schütze im Stiegenhaus entgegentrat und mehrere Schüsse abgab. Er tötete einen Diensthund, den belgischen Schäfer “Aruso”. Der Mann konnte schließlich überwältigt werden, er und die Polizisten blieben unverletzt. (APA)

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