Insbesondere ist es den beiden Landes-Frauenreferentinnen sehr wichtig, dass Anstellungsverhältnisse für die häusliche Kinderbetreuung, aber auch für die Altenbetreuung sowie eine Haushaltshilfe steuerlich absetzbar werden.
Laut Schmid hat eine solche steuerliche Absetzbarkeit gleich mehrere Vorteile. Dazu zählen die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die sozialrechtliche Absicherung von Frauen und die Verhinderung von Schwarzarbeit.
“Speziell in der Altenbetreuung, die vorwiegend den Frauen obliegt, ist es wichtig, dass Frauen ihre Arbeit nicht aufgeben müssen, sondern mit Hilfe der häuslichen Unterstützung, die durch eine steuerliche Erleichterung auch finanzierbar wird, ihrem Beruf weiterhin nachgehen können”, so Schmid.
Sowohl Landesrätin Zanon als auch Landesrätin Schmid werden sich dafür einsetzen, diese steuerliche Absetzbarkeit der Haushaltshilfe sowie der häuslichen Kinder- und Altenbetreuung auf Bundesebene voranzutreiben.