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Steuer-Vorwürfe gegen Matthias Hartmann in der Schweiz erhoben

Neue Vorwürfe gegen Hartmann.
Neue Vorwürfe gegen Hartmann. ©APA
Der entlassene Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann sieht sich nun auch mit steuerrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Der Schweizer "Tagesanzeiger" berichtet, dass Hartmann 2009 bei seinem Wechsel vom Zürcher Schauspielhaus an die Wiener Burg die Steuerbehörden in der Schweiz und in Österreich getäuscht haben könnte.
Details zur Entlassung von Hartmann

Konkret geht es um 233.000 Euro, die sich Hartmann von der damaligen Kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky für Vorbereitungsarbeiten auszahlen lassen habe.

Das Burgtheater ging davon aus, dass die Versteuerung in der Schweiz geschehen sei. Eine Ansässigkeitsbestätigung des Zürcher Finanzamts für Hartmann bis zum 20. Juli 2009 liege vor. Laut den “Salzburger Nachrichten” (Samstag-Ausgabe) ist diese jedoch mit 24. Februar 2014 datiert: “Offenbar wurde sie erst jetzt und nach Berichten über fünf Millionen Steuerschulden nachgereicht, die genau wegen solch fehlender Steuerformulare drohen”, so die Zeitung.

Steuer-Vorwürfe gegen Hartmann in Schweiz

Am 20. Juli 2009 habe sich Hartmann beim Bevölkerungsamt der Stadt Zürich abgemeldet, “mit der Begründung: Wegzug nach Wien”, so der “Tagesanzeiger”.

Die Honorarnote für die laut Hartmann-Anwalt Georg Schima in Teilbeträgen bar vorgenommenen Auszahlungen sei laut “Presse” jedoch erst fünf Wochen später, am 29. August 2009, ausgestellt worden – mit einer Zürcher Adresse, an der Hartmann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gemeldet gewesen sei.

“Halten Augen und Ohren offen”

“Wenn Hartmann seine Rechnung auf eine abgemeldete Zürcher Adresse ausstellt, lässt er damit das österreichische Finanzamt wissen, dass er in der Schweiz Steuer zahlt”, wird der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, im “Tagesanzeiger” zitiert: “Die Frage ist nun, wo und ob er das tatsächlich getan hat.”

Roger Keller, Sprecher der Finanzdirektion des Kantons Zürich, erklärt dazu: “Wir können aufgrund des Steuergeheimnisses nicht sagen, ob wir die Sache nun nochmals unter die Lupe nehmen. Die Steuersekretäre und die Leitung des kantonalen Steueramts halten aber Augen und Ohren offen, wenn Hinweise auf mögliche Steuervergehen in Medien auftauchen.”

(APA)

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