Steigende Telekompreise noch kein Grund für Ermittlungen

"Nur weil es zeitgleich ähnliche Aktionen gibt, kann man nicht gleich etwas unterstellen", sagte Steinmaurer, Geschäftsführer der Regulierungsbehörde RTR, im "Morgenjounal". Die RTR werde sich die Hintergründe genauer anschauen und dabei insbesondere darauf achten, wie es den kleinen alternativen Anbietern wie HOT oder spusu geht, die zusammen etwa 12 Prozent Marktanteil haben und die Netze der großen Anbieter A1 Telekom Austria, Magenta und Drei nutzen. Die Nutzungsverträge laufen Ende nächsten Jahres aus, der Erhalt der Konkurrenz ist aber wichtig für die Angebots- und Preisvielfalt. Es gelte jetzt darauf zu schauen, dass es nicht in drei bis fünf Jahren vorbei ist mit günstigen Tarifen.
Auch für Thanner, Chef der Wettbewerbsbehörde BWB, stellt die gleichzeitige Preiserhöhung der drei großen Telekomfirmen zwar "eine schiefe und schräge Optik" dar, ist aber alleine noch nicht ausreichend für einen Anfangsverdacht, der Ermittlungsschritte rechtfertigen würde. Allerdings habe die BWB "seit gestern durchaus einige Hinweise und Beschwerden bekommen". Thanner kündigte an, die RTR und die BWB würden gemeinsam alle Telekomunternehmen zu einem runden Tisch einladen, um vor dem Ende des kommenden Jahres "Lösungen im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten" zu finden und den Wettbewerb zu erhalten.
Die drei Netzbetreiber A1, Magenta und Drei rollen derzeit ihr 5G-Netz aus, wofür sie bestimmte Versorgungsauflagen für weniger dicht besiedelte Gebiete erfüllen müssen. Dazu haben sie sich bei der letzten Frequenzversteigerung des Bundes verpflichtet. Zuletzt gab es aber Kritik der Betreiber daran, dass ihnen die Rahmenbedingungen fehlen würden, um diese Verpflichtungen umzusetzen. Klarheit erhoffen sie sich vom neuen Telekomgesetz (TKG), das im Frühsommer des heurigen Jahres kommen soll und laut EU-Vorgabe schon bis Jahresende 2020 umgesetzt hätte werden müssen.
Die SPÖ sieht jedenfalls Handlungsbedarf. Deren Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits betonte, dass eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Sinne der Konsumenten dringend notwendig ist. "Einseitige Vertragsänderungen ohne Einverständnis der KonsumentInnen dürfen in Zukunft nicht mehr möglich sein", so Drobits.
Und er nimmt auch die Netzbetreiber in der Pflicht: "Angesichts der Tatsache, dass aktuell immer mehr Menschen mit immer weniger Geld auskommen müssen, ist der Zeitpunkt der Preiserhöhung der Mobilfunker geradezu unverantwortlich gewählt."
(APA)