Für Allmayer stellte der 2007 publizierte Artikel einen klaren “Aufruf zu Hass und Verachtung” gegen Muslime und Türken dar. Als mildernd anerkannt wurde vom Richter Winters bisherige Unbescholtenheit, sein “Wohlverhalten seit der Tat”, sowie das jugendliche Alter des damals 18-jährigen. Der Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haft wurde daher nicht ausgeschöpft. Außerdem hatte sich Winter während der Verhandlung schuldig bekannt. Er habe mit seinem Artikel die Verantwortungsträger in Graz “wachrütteln” wollen, habe die angeklagte Passage aber später “mit kühlerem Kopf” gelesen und sich dafür entschuldigt, so Winter.
Für Winters Verteidiger Harald Ofner war der Artikel seines Mandanten “unbedacht”. “Leute, die nicht gewohnt sind, in den Medien zu schreiben, denen geht mitunter die Feder durch”, sagte der ehemalige Justizminister. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter verlangte dagegen angesichts der politischen Tätigkeit Winters beim Urteil “generalpräventiv strenge Maßstäbe” anzusetzen.
Michael Winters Mutter, Susanne Winter, droht übrigens ebenfalls ein Prozess wegen Verhetzung. Sie hatte u.a. den islamischen Propheten Mohammed als Kinderschänder bezeichnet und soll bei einer Wahldebatte an einer Schule die Errichtung eines “Tierbordells” in Graz gefordert haben, “damit die muslimischen Männer dorthin gehen und sich nicht an Mädchen im Stadtpark vergreifen können”. Winter wird voraussichtlich als neue blaue Abgeordnete in den Nationalrat einziehen.